Der Bundesrat beantragt, das Volksbegehren abzulehnen, beschloss aber, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte bis zum Jahr 2029 schrittweise auf jährlich 300 Franken zu senken. Zudem wird die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe per 2027 erhöht.
Bezahlen müssen demnach künftig nur noch Firmen mit einem Jahresumsatz über 1,2 Millionen Franken. Damit werden rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit.
Die SRG erhält gemäss Botschaft zur Halbierungsinitiative im Jahr 2024 rund 1,25 Milliarden Franken aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe, zuzüglich des Teuerungsausgleichs im Umfang von 69 Millionen Franken. Damit wird die SRG zu rund 80 Prozent über die Abgabe finanziert. 2029 wird der Abgabenanteil der SRG gemäss heutigen Prognosen noch rund 1,2 Milliarden Franken betragen.
Die SRG hat bereits reagiert und ein Sparprogramm angekündigt. Bis 2029 rechnet sie mit Einsparungen von rund 270 Millionen Franken. Dies entspricht einem Volumen von rund 17 Prozent des heutigen Finanzrahmens.
persoenlich.com, 18.02.2025 (online)