Zitiert: Die finanziellen Mittel der Landesmedienanstalten

Die Zuflüsse an die Landesmedienanstalten haben sich von 2009 bis 2020 so entwickelt (in Mio. Euro):

2009 – 2012        569,725

2013 – 2016        603,281

2017 – 2020        600,572

(Bei den Rückflüssen ist zu beachten, dass hier nicht nur die von den Landesmedienanstalten nicht ausgegebenen Mittel gehören. Mittlerweile schaffen hier die Landesmedienanstalten am Jahresende zumeist eine Punktlandung.) Per gesetzlicher Regelung wird einzelnen Landesmedienanstalten ein Teil ihres Etats als sogenannter Vorwegabzug für die Filmförderung des jeweiligen Landes entzogen.

Die Mittel lagen hier für 2017 bei (in Mio. Euro):

BR                                    0

HR                            4,224

MDR                       1,340

NDR                      12,567

RB                                    0

RBB                         3,474

SR                                     0

SWR                        7,829

WDR                     15,315

ARD (Gesamt)  44,749

Die Rückflüsse sind von 173,131 Mio. € in 2009 bis 2012 (vgl. 20 . Bericht, Tab. 129 zzgl. Umgliederungen von 18,688 Mio. €) über 177,422 Mio. € in 2013 bis 2016 auf prognostizierte 179,202 Mio. € für die Periode 2017 bis 2020 moderat angestiegen. 2017 bis 2020 sind die Rückflüsse voraussichtlich um 6,071 Mio. € (3,5 %) höher als 2009 bis 2012. Der prozentuale Anteil der Rückflüsse an den Einnahmen der Landesmedienanstalten bleibt dabei etwa gleich.

Es ist Sache der Länder zu prüfen, ob die finanzielle Ausstattung der Landesmedienanstalten aufgabengerecht bemessen ist. In diesem Zusammenhang verweist die Kommission auf die Feststellungen der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder (Präsidentenkonferenz) vom 11. bis 13. Januar 2017. Mit Beschluss stellte die Konferenz ausdrücklich fest, dass der derzeitige feste prozentuale Anteil am Rundfunkbeitragsaufkommen zum Teil zu erheblicher struktureller Überfinanzierung der Landesmedienanstalten führe. Des Weiteren haben die Rechnungshöfe in verschiedenen Prüfverfahren festgestellt, dass durch diese Finanzierungsform unwirtschaftliches Verhalten gefördert werde.

(21. KEF-Bericht, S. 202, online)