Wenn die KEF in ihren Stellungnahmen zentral immer wieder auf das Verfahren zur Ermittlung des Finanzbedarfs verweist, handelt es sich hierbei nicht um einen bürokratisch-formalen Schutzmantel, hinter dem sich die Kommission versteckt. Die Absicherung verfahrensrechtlicher Schritte dient dem Schutz von Grundrechten, hier in der konkreten Anwendung: der Rundfunkfreiheit. Das Gegenteil von Verfahrenssicherheit ist „Willkür“. Wer aber möchte in seinen Grundrechten den Schutz durch Verfahren durch potenzielle staatliche Willkür ersetzt haben? […]
Die Zeichen der Zeit zu erkennen, bedeutet nicht, erwarteten Wählerdank für das öffentlichkeitswirksam kommunizierte Ziel einer „Beitragsstabilität“ oder die Kappung einer vermeintlich „ungebremsten Kostenexplosion“ zu erhoffen. Ein Zusammenhang zwischen der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Beitragshöhe wird zwar unterstellt, nicht jedoch untersucht. […]
Wer hingegen losgelöst von der überprüfbaren Sachlage argumentiert, muss sich fragen lassen, ob er oder sie unabhängig und rein fachlich gesehen dem Anspruch eines „q.e.d.§ gerecht wird. Die Bedeutung unabhängiger Medien als vierte Gewalt im Staate für die Erhaltung einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist es wert, hierüber offen und in gegenseitiger Anerkennung zu diskutieren.
Martin Detzel, epd medien, 12.06.2025 (online)