Ein Entwurf zum neuen Digitale-Medien-Staatsvertrag sieht vor, journalistische Inhalte mit besonderem Beitrag zur Medienvielfalt in algorithmischen Feeds stärker zu berücksichtigen. Mindestens jede fünfte Empfehlung soll aus diesem Kreis stammen. Bestimmte Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen automatisch den privilegierten Status erhalten. Welche Inhalte die Quote erfassen soll, ist noch offen. […]
Die vorgeschlagene Quote orientiert sich laut Entwurf an den bereits üblichen Anteilen von Werbung in Feeds, heißt es auf Seite 85. […]
Private Rundfunk- und Telemedienangebote können ebenfalls Berücksichtigung finden. Dafür sollen spezifische Aufwendungen ausschlaggebend sein, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten. Als Beispiel nennt der Entwurf auf den Seiten 42 bis 44 einen selbst recherchierten Fachmagazinartikel im Vergleich zu einer kurzen Agenturmeldung.
Die Plattformen sollen die konkreten Empfehlungen weiterhin anhand ihrer eigenen Algorithmen auswählen können. Die Mindestquote soll jedoch sicherstellen, dass Inhalte aus dem Public-Value-Pool regelmäßig berücksichtigt werden. Grundsätzlich soll jeder ausgewählte Einzelinhalt auf die Quote angerechnet werden. Eine Bewertung jedes einzelnen Beitrags durch die Medienaufsicht wäre damit nicht erforderlich. Der Entwurf stellt auf den Seiten 86 bis 88 zugleich zwei Varianten zur Diskussion: Die Quote könnte auf Informations- und Bildungsinhalte begrenzt werden oder auch Unterhaltung, Kultur, Ratgeber sowie Kinder- und Jugendangebote umfassen.
Marcus Reichl, digitalfernsehen.de, 29.10.2026 (online)
