NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft fordert seit 2012, dass die Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen Angebote jederzeit und überall abrufen können sollten. Der WDR-Rundfunkrat will nun die „Sieben-Tage-Regel“ durch „klare Kriterien“ ersetzen. „Statt starrer Regeln sollen sachbezogene Kriterien die Dauer von Angeboten im Netz bestimmen: der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte und die Wirtschaftlichkeit“, so der WDR-Rundfunkrat in einer Presseerklärung. Diese Vorgaben hätten WDR und ARD bei den Verhandlungen über den Rechteerwerb zu berücksichtigen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, betont: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“ Meint er damit, dass die Produktionen angemessen vergütet werden? Bisher werden die Mediathekenrechte zumeist gleich mit von den Sendern erworben, jedoch nicht zusätzlich vergütet. Weiterlesen Der WDR-Rundfunkrat ist gegen starre Fristen für Angebote im Internet
Auch wenn der Rundfunkbeitrag nicht steigt, die Gesamteinnahmen können steigen
„Wir hatten seit 2009 keine Beitragssteigerung mehr. Seither sind bei uns, ebenso wie in allen anderen Wirtschaftssektoren, moderat, aber stetig die Sachkosten gestiegen und ebenso die Tarifgehälter. Viele freie Gewerke – Produzenten, Dokumentarfilmer, Schauspieler und andere – klagen darüber, dass es zuletzt…
