Zum dritten Mal veranstaltet der Plan 3 e.V. in Zusammenarbeit mit der Stadt Halle, dem Puschkino, Werkleitz und der MLU Halle-Wittenberg vom 10.-12. April 2015 das Monstronale Festival, diesmal mit dem Hauptthema „Leidenschaften I Passions“.
Das Festival selbst… Weiterlesen
Wolfgang Michal schreibt zur Publizistik der Zukunft: „Der Journalist der Zukunft wird so im weitesten Sinne dem Öffentlichen Dienst angehören und als Vermittler von Informationen um größtmögliche Neutralität, Ausgewogenheit und Distanz bemüht sein. Oder er wird im Sinne der ihn… Weiterlesen
„Die lineare Nutzung hat sukzessive abgenommen. Wenn ich für das Senderecht einen Betrag x kalkuliere, dann fällt davon für das klassisch lineare ein bestimmter Betrag an, für die digitalen Rechte auseinanderjustiert andere Beträge. … Die Konsequenz daraus wäre eine Umverteilung… Wenn ich ein Programm nur noch linear einsetzen kann, ist es nicht das wert, was wir dafür bezahlen müssen“, so BR- Programmdirektorin Bettina Reitz am 27. Februar 2014 im Interview mit „mediabiz“.
Zu den zwei Lesarten zu dieser Aussage, die ich schon hier dargestellt hatte, möchte ich noch einen Gedanken hinzufügen. Es ist fraglich, ob die Sender dieses Argument weiterhin in der Öffentlichkeit benutzen werden, da sie damit den Verlust der eigenen Wertigkeit in „ihrem Heimstadion“ zugeben müssten. Erst wenn sie sich ganz sicher sind, auf der anderen Seite, dem Internet, angekommen zu sein, werden Sie diese Keule gegen die Produzenten ganz rausholen. Weiterlesen
Die Debatte um Ungleichheit hat sich gedreht. „Beklagt wird nicht mehr die Ungerechtigkeit, sondern mangelnde Effizienz. Im Zentrum stehen nicht mehr die Probleme, die die Armen mit den Marktergebnissen haben, sondern die Probleme, die die Armen dem Wirtschaftswachstum bereiten“, stellt… Weiterlesen
Auszüge aus einem Urteil, des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Der Rundfunkbeitrag ist damit keine (pauschalierte) Gebühr für eine (unwiderlegbar vermutete) tatsächliche Rundfunknutzung. Mit ihm soll nach dem Willen des Gesetzgebers im privaten wie im nicht privaten Bereich vielmehr der aus der Bereitstellung eines öffentlich-rechtlichen Vorteils resultierende Vorteil – unabhängig von dessen tatsächlicher Nutzung sowie von deren Umfang – abgegolten werden. Die Abgabenschuldner werden hierdurch an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung, welche ihnen besondere Vorteile gewährt, beteiligt, ohne dass es darauf ankommt, ob sie diese tatsächlich wahrnehmen. Der Rundfunkbeitrag erfüllt somit die Tatbestandsvoraussetzungen eines Beitrags im abgabenrechtlichen Sinn. (S. 41) Weiterlesen