Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verbietet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet so genannte „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ (§ 11d Abs. 2 Nr. 3 RStV). Wie dies anzuwenden und auszulegen sei – damit beschäftigte sich Hans-Jürgen Papier.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts legte dazu im August diesen Jahres ein „Rechtsgutachten über die Abgrenzung der Rundfunk- und Pressefreiheit zur Auslegung des Begriffs der „Presseähnlichkeit“ und Anwendung des Verbots nicht sendungsbezogener presseähnlicher Angebote“ vor. Den Auftrag dafür hatte er von der Konferenz der ARD-Gremienvorsitzenden erhalten.
Wesentliche Aussagen dieses Gutachtens standen auch im Mittelpunkt eines Vortrags, den er am 18. Oktober anlässlich des fünfjährigen Bestehens des Instituts für Medien- und Kommunikationspolitik in Berlin hielt – und den epdmedien (91/2010) dokumentierte.
In seinem Gutachten leitete er einen neuen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab und untersetzte dies noch einmal in seinem Vortrag: „Entsteht eine Vielfalt von Medien, die so unüberschaubar ist, dass die Medien die ihnen zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen können, so erwächst daraus ein neues Bedürfnis des Bürgers nach Orientierung. Gerade hier kann der Empfänger oft nicht erkennen, welche Berichte neutral sind und welche nicht. Auch Zeitungen, Zeitschriften und andere Medien machen in gewisser Weise Politik. Insbesondere im Hinblick auf werbefinanzierte Angebote besteht zudem ein Risiko, dass die redaktionelle Unabhängigkeit unter der Absicht leidet, möglichst hohe „Klickraten“ zu erzielen.
Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter enthält in dieser Situation einen neuen Schwerpunkt: Ihre Aufgabe ist es nicht mehr nur, überhaupt ein Programm, das der Meinungsbildung in der Demokratie dient, in einer objektiven binnenpluralen Form zu übertragen, sondern gerade die Informationsquelle zu sein, die kraft institutioneller Sicherung in besonderem Maße Gewähr für Objektivität und Binnenpluralität bietet und die weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe noch den Anzeigen- und Werbekunden ausgeliefert ist. Weiterlesen
Anke Schäferkordt ist seit September 2005 Geschäftsführerin des privaten Fernsehsenders RTL. Nun ist sie in den Aufsichtsrat der BASF AG berufen worden. Am 17. Dezember 2010 wird sie in dem Gremium den Platz des Bankmanagers Stephen K. Green übernehmen, berichtet die Funkkorrespondenz. Anke Schäferkordt hatte im September 2005 nicht nur die Geschäftsführung von RTL übernommen, sondern auch die Gesamtverantwortung für die deutsche RTL-Senderfamilie, mit den Sendern RTL2, Vox und n-tv sowie den digitalen Spartenfernsehkanälen RTL Crime, Passion und RTL Living. Weiterlesen
Nun hat Sachsens Staatskanzleichef Johannes Beermann in der Leipziger Volkszeitung (nicht online verfügbar) wiederholt, was er im Radio1-Medienmagazin von Jörg Wagner am 30. Oktober live sagte. Er warf den öffentlich-rechtlichen Sendern unnötige Doppelungen und damit indirekt die Verschwendung von Rundfunkgebühren vor. Konkret benannte er nun die Silvestersendungen von ARD und ZDF. Während das ZDF live aus Dresden das Konzert der Sächsischen Staatskapelle übertrage, sende die ARD erstmals live das Silvesterkonzert aus Berlin. Zudem werde das ARD-Konzert nicht von einem sendereigenen Orchester gespielt, sondern von den Berliner Philharmonikern.
ARD-Programmdirektor Volker Herres wies die Kritik zurück: „Herr Beermann wirft ARD und ZDF das vor, was Teil ihres Programmauftrags ist. Nachdem das ZDF das Silvesterkonzert der Berliner Philharmoniker nicht mehr übertragen wollte, hat die ARD übernommen. Nun gibt es zwei hochklassige kulturelle Angebote für die Zuschauer, die selber entscheiden können, welches ihnen mehr zusagt.“ Nun, dies ist ein schlechtes Argument, wenn zwei Konzerte fast gleichzeitig laufen. Weiterlesen
Weniger als die Hälfte der Deutschen (46 Prozent) sind zufrieden mit dem gebührenfinanzierten Fernsehprogramm der öffentlich-rechtlichen Sender. Das ergab eine Emnid-Umfrage des Nachrichtenmagazins FOCUS. 51 Prozent der Befragten waren nicht der Meinung, dass sie für die Gebühren ein gutes… Weiterlesen
Laut Umfrage schneidet die TAGESSCHAU der ARD bei den Zuschauern besser ab als die ZDF-Konkurrenz heute. In den neuen Bundesländern erklärten laut digitalfernsehen.de 59 Prozent, sie bevorzugten die „Tagesschau“ vor der „Heute“-Sendung (17 Prozent).