Während seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament am 29. September in Brüssel sagte Günther Oettinger laut epdmedien (40/2014), dass er den Lamy-Bericht „uneingeschränkt“ unterstütze. In diesem Bericht wird ausgeführt, dass Rundfunkanstalten das 700-Megahertz-Band noch bis etwa 2020 für terrestrische Angebote nutzen dürfen. Weiterlesen
„Die Übertragungen bestimmter sportlicher Großereignisse zum Beispiel dürfen nur 24 Stunden im Netz stehen. Das galt auch für das WM-Finale zwischen Deutschland und Argentinien. Selbst der mächtige Weltfußballverband aber hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn die Partie noch Tage später… Weiterlesen
Kai-Hinrich Renner berichtet für das Handelsblatt, das deutsche Firmen einen neuen Anlauf machen, um eine große deutsche Online-Videoplattform als Konkurrenz zu Amazon und Netflix zu etablieren. Das in 2011 gemeinsam von ARD und ZDF angeschobene „Germany’s Gold“ war 2013 gescheitert, da das Bundeskartellamt zu erkennen gab, dass es ihm nicht zustimmen würde. „Die Wettbewerbshüter störte, dass sowohl die ARD als auch das ZDF, die eigentlich Wettbewerber seien, sich an der Plattform beteiligen wollten“ Weiterlesen
Jacqueline Kraege, Chefin der Mainzer Staatskanzlei, äußerte sich zur Frage der Verweildauer laut epd medien (41/2014): „Sämtliche Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wurden auf der Grundlage von ausführlichen Telemedienkonzepten im Wege des Drei-Stufen-Tests genehmigt. Hierzu gehören auch auf das jeweilige Angebot abgestimmte Verweildauerkonzepte, so dass die Sieben-Tage-Regelung in der Praxis nicht zum Tragen kommt.“ Oft, so Jacqueline Kraege, seien es vielmehr urheberrechtliche Vorgaben, die einer längeren Abrufbarkeit in den Mediatheken entgegenstehen. Es werde in diesem Kontext zunächst darum gehen, „die Spielräume für eine Veränderung vor dem Hintergrund des sogenannten Beihilfekompromisses mit der EU-Kommission im Einzelnen auszuloten. Dabei erscheint mir sinnvoll, die Sieben-Tage-Regelung nicht isoliert zu betrachten, sondern den Online-Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und mit Blick auf zukünftige trimediale Angebote zu diskutieren.“ Weiterlesen
„Die lineare Nutzung hat sukzessive abgenommen. Wenn ich für das Senderecht einen Betrag x kalkuliere, dann fällt davon für das klassisch lineare ein bestimmter Betrag an, für die digitalen Rechte auseinanderjustiert andere Beträge. … Die Konsequenz daraus wäre eine Umverteilung… Wenn ich ein Programm nur noch linear einsetzen kann, ist es nicht das wert, was wir dafür bezahlen müssen“, so BR- Programmdirektorin Bettina Reitz am 27. Februar 2014 im Interview mit „mediabiz“.
Zu den zwei Lesarten zu dieser Aussage, die ich schon hier dargestellt hatte, möchte ich noch einen Gedanken hinzufügen. Es ist fraglich, ob die Sender dieses Argument weiterhin in der Öffentlichkeit benutzen werden, da sie damit den Verlust der eigenen Wertigkeit in „ihrem Heimstadion“ zugeben müssten. Erst wenn sie sich ganz sicher sind, auf der anderen Seite, dem Internet, angekommen zu sein, werden Sie diese Keule gegen die Produzenten ganz rausholen. Weiterlesen