Zitiert: Werbung in Radio- und Fernsehprogramme darf die „Umwelt gefährden“
In § 8 Medienstaatsvertrag vom November 2020 (online) heißt es zu Werbegrundsätze, Kennzeichnungspflichten: (1) Werbung und Teleshopping dürfen nicht 1. die Menschenwürde verletzen, 2. Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion oder Glauben, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung beinhalten…
