Zum Programmauftrag ist im MDR-Staatsvertrag im § 6 festgehalten: „Der MDR hat in seinen Sendungen einen objektiven und umfassenden Überblick über das internationale, nationale und länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sein Programm soll der Information und Bildung sowie der Beratung und Unterhaltung dienen und hat dem kulturellen Auftrag des Rundfunks zu entsprechen.“
Aussagen zum Sport finden sich nur an zwei Stellen. Weiterlesen Welchen Programmauftrag hat der MDR für den Sport?
