Zitiert: Ausgewogenheit bedeutet nicht, dass jede Sendung mathematisch alle Positionen gleich gewichtet

Eine Satiresendung ist keine „Tagesschau“, ein Kommentar kein Bericht. Der Anspruch gilt dem Auftrag und dem Gesamtprogramm. Diesen Maßstab hat auch die Rechtsprechung geschärft. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Oktober 2025, dass der Rundfunkbeitrag erst dann verfassungsrechtlich problematisch wird, wenn das Gesamtprogramm die…

Zitiert: Ohne Beitragserhöhung würde jede Inflation zu einer weiteren Verkleinerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen

Die nächste Anmeldung für die Jahre 2029 bis 2033 basiert auf Effekten, die durch die Umsetzung des Reformstaatsvertrags zu erwarten sind. Die KEF rechnet selbst mit Einsparungen für diesen Zeitraum durch das Federführungsprinzip, die Schaffung zentraler Einheiten, Zusammenlegung zentraler Shared Services und…

Zitiert: Problem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht das Geld, sondern der Umgang damit

Trotz des Reformstaatsvertrags gibt es weiterhin ein aufgeblasenes Programm-Potpourri, allein der WDR finanziert 600 Angebote. Unverändert wird das Mantra der „Vielfalt“ beschworen, wird „Planungssicherheit“ gefordert, die merkwürdigerweise nur mit Geldvermehrung erreicht werden kann. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks heißt Grundversorgung. Information, Bildung,…

Zitiert: 8,7 Milliarden Euro für die Öffentlich-Rechtlichen

20 Millionen Euro weniger haben ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die Landesmedienanstalten zur Verfügung. Warum die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag auch 2025 gesunken sind. […]

2024 waren es 8,74 Milliarden. […] Laut Beitragsservice war der leichte Rückgang erwartet worden. Gründe dafür seien vor allem der leicht gesunkene Bestand beitragspflichtiger Wohnungen sowie das Auslaufen der Auswirkungen des bundesweiten Meldedatenabgleichs. […]

Die Zahl der gemeldeten Wohnungen sank 2025 um 0,18 Prozent auf insgesamt rund 40,4 Millionen.

sueddeutsche.de, 30.06.2026 (online)