Zitiert: Der Medienrat hebt oder senkt den Daumen

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am vergangenen Donnerstag einen Beschluss gefasst, der für die Durchsetzung der Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso wichtig werden kann, wie die Berechnung des Rundfunkbeitrages. Für die qualitative Bewertung des Auftrages hat die Rundfunkkommission die Einrichtung eines Medienrates in den…

Zitiert: GEMA sieht musikalische Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gefahr

Aus Sicht der GEMA droht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Risiko für die Musikkultur zu werden. Durch den Wegfall von Kultur- und Spartensendern würde die Sichtbarkeit und Förderung von Nischenmusik, kleineren Musikgenres und unabhängigen Musikschaffenden geschwächt. Auch die wirtschaftliche Existenz vieler…

Zitiert: Medienstaatsvertrag als „großer Wurf“

Das jetzt umzusetzende Ergebnis darf als großer Wurf bezeichnet werden – auch wenn ich mir persönlich noch mehr gewünscht hätte. Viele meiner Reformimpulse der vergangenen Jahre sind aufgegriffen worden. Was mich mit Sorge erfüllt, ist, dass die Intendantinnen und Intendanten bisher nicht den Eindruck vermittelt haben, mit dem Inkrafttreten frisch ans Werk gehen zu wollen und hierfür gut vorbereitet zu sein. Sie erwecken den Eindruck, manche Vorgabe eher als unverbindliche Anregung statt als Gesetzesbefehl verstehen zu wollen

Rainer Robra, faz.net, 03.12.2025 (online)

Zitiert Landesmedienanstalten leisten kein automatisiertes Monitoring von Plattformen

Seit Jahren frage ich mich, warum die Landesmedienanstalten kein automatisiertes Monitoring von Plattformen wie YouTube usw. organisieren. Sie bekommen zusammen jährlich ca. 150 Millionen Euro aus den Rundfunkgebühren, um u.a. die Plattformen zu beaufsichtigen (§19 Sorgfaltspflicht, Medienstaatsvertrag). Eine automatisierte Beobachtung der Top…

Zitiert: Das Verbot der Presseähnlichkeit gilt

Aufgrund der fortbestehenden Unklarheiten über die Zulässigkeit öffentlich-rechtlicher Textangebote im Onlinebereich ist das Verbot der Presseähnlichkeit grundlegend überarbeitet und vereinfacht worden. Die „eigenen Portale sowie Telemedien auf Drittplattformen“ dürfen „nicht presseähnlich“ sein. Eigene Portale sind „im Schwerpunkt mittels Bewegtbild oder Ton“ zu…