Medienpolitik

Zitiert: Das Problem, die SRG nur allgemein verteidigen zu können

Der Sieg der Schweizer Rechtspopulisten wäre ohne ihre Präsenz in den Talkshows des öffentlichen Fernsehens nicht denkbar gewesen. Doch wittern sie bis heute eine linke Unterwanderung der SRG. Linke und Kulturschaffende wiederum müssen ein TV-Programm verteidigen, das wie in einem Ferienprospekt stets lieber die ländliche als die urbane Schweiz abbildet. Migrantische Stimmen hört man dort kaum. Einen besseren Ruf genießt das Radio mit seinen anspruchsvollen Informations- und Kultursendungen. Weiterlesen

Warum die Produzentinnen und Produzenten von ARD und ZDF ab 2017 besser vergütet werden müssten

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.

Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer. Weiterlesen

Neue Rundfunk-Ordnung im CSU-Parteiprogramm: Ein Dach für ARD und ZDF

Unter der Überschrift „Meinungsvielfalt braucht Medienvielfalt“ (pdf, S. 33) heißt es:

Das öffentlich-rechtliche Medienangebot ist in der veränderten Medienlandschaft unverändert wichtig. Es muss auch auf neuen Ausspielwegen im Internet und für neue Zielgruppen relevant sein und Aufmerksamkeit finden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll sich auf seine Kernaufgaben rückbesinnen. Dadurch kann er Relevanz zurückgewinnen. Wir wollen eine vorurteilsfreie Diskussion über die Neuordnung der öffentlich-rechtlichen Rundfunklandschaft in Deutschland. Wir streben langfristig die Zusammenlegung von ARD und ZDF unter einem Dach an: Kostspielige Doppelstrukturen sollen beseitigt werden, die Programmvielfalt erhalten bleiben. Bei der Gestaltung der Programme muss die Rolle der vielfältigen und leistungsfähigen deutschen Produktionslandschaft angemessen berücksichtigt werden. Wir treten für gesunden Wettbewerb und auskömmliches Nebeneinander öffentlich-rechtlicher und privater Medien ein. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privater Medien müssen so sein, dass sie sich im Wettbewerb behaupten können.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)