„Allerdings müssen im Gegensatz zur ordentlichen Gerichtsbarkeit die Parteien des Rechtsstreits gemeinsam davon überzeugt sein, dass ihr Fall abschließend durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollte. Hierzu müssen sie zunächst eine sogenannte Schiedsvereinbarung treffen. Erst dann ist eine Entscheidung durch das Schiedsgericht möglich. … Weiterlesen Zitiert: Zwei Funktionen des Leipziger Medienschiedsgerichts
Willi Steul: Ich habe kein Problem, wenn Parteien und Politik versuchen, Einfluss zu nehmen
“Es ist das legitime Recht der Politik, die Regeln zu machen. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, wenn Parteien und Politik und auch die Zivilgesellschaft versuchen, Einfluss zu nehmen. Es ist unsere Aufgabe, ihnen – wenn es unstatthaft ist – zu…
