„Die Leipziger DREFA Media Holding GmbH, 100-prozentige Tochter des MDR, und die Potsdamer PARK STUDIOS GmbH haben eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die eine umfassende Kooperation über die gesamte Breite ihrer produktionstechnischen Dienstleistungen vorsieht.
Die Junge Union in Thüringen fordert laut Thüringer Landeszeitung vom MDR „ein besseres jugendgerechteres Angebot“. Dabei offenbart man, dass man sich gar nicht mit der MDR-Realität auseinandersetzt. „Der MDR darf nicht reines ‚Schunkel-TV‘ sein.“ So heißt es in einem Antrag, der auf dem Landtag der Jungen Union angenommen wurde. Doch wer den MDR in den letzten Monaten gesehen und die programmlichen Veränderungen verfolgt hat, der findet nur wenige Beispiele für „Schunkel-TV“. Zudem fragt man sich, was die Forderung nach einem „Hauptprogramm, in dem sich alle Generationen wohl fühlen“, soll? Wollen die Jungen Unionisten etwa gemeinsam mit ihren Eltern und Großeltern fernsehen? Und sehen sie vor allem „aufwändige Reportagen, anspruchsvolle Kulturmagazine, politische Hintergrundberichte“ oder auch „wichtige Landtagsdebatten, wie Regierungerklärungen zu brisanten Themen“, wie sie von den Sendern einfordern? Diese Forderungen sind nicht neu. Insbesondere der Landesvorsitzende der Jungen Union, Stefan Gruhner, kritisiert den MDR immer wieder.
„Die Senderspitze ist neu, aber die Probleme sind die alten. Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) ist erneut ins Visier der Rechnungshöfe der drei beteiligten Bundesländer geraten“, berichtete gestern die DNN.
Laut Leipziger Internetzeitung entschied das Arbeitsgericht Leipzig, dass die Kündigung des ehemaligen Chefredakteurs der Leipziger Volkszeitung (LVZ) unwirksam ist. Abgelehnt hat das Gericht jedoch den Antrag, welchem zufolge Hilder auf seinem alten Posten weiterbeschäftigt hätte werden müssen. Dies sei für die Zeitung nicht zumutbar.
„Durch eine offensichtlich rechtswidrige Vertragsklausel haben ARD und ZDF jahrzehntelang Verwertungserlöse beansprucht, die ihnen nie zustanden. Das ist die Konsequenz eines Urteils, mit dem das Landgericht Leipzig jetzt dem Mittdeutschen Rundfunk die weitere Verwendung der so genannten „VFF-Klausel“ untersagt. Geklagt hatte die AG Dokumentarfilm (AG DOK), die schon mehrfach durch Beschwerden beim Deutschen Patentamt und beim Bundesjustizministerium gegen die undemokratischen Entscheidungsstrukturen und gegen die ungerechte Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF) vorgegangen ist. „Das Leipziger Urteil bestätigt unseren Verdacht, dass die Gelder der VFF nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern willkürlich verteilt werden“, kommentierte AG DOK-Vorsitzender Thomas Frickel gestern das Leipziger Urteil. Zugleich kündigte er weitere Schritte an.“