Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag (4.6.) mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen angenommen, berichtete die Mitteldeutsche Zeitung (5.6.2015) und zitiert Thomas Felke (SPD) „Eine Veränderung zu Lasten des Standortes Halle ist mit uns nicht zu machen“. Ähnlich äußerte sich der für Medien zuständige Staatsminister Rainer Robra (CDU): „Wir kämpfen für Halle als herausragenden Medienstandort in Sachsen-Anhalt.“
Doch was wollen die Fraktionen? Dies wird aus dem beschlossenen Antrag deutlich:
„Von drei Millionen Euro kann die heimische Kinder-Filmwirtschaft nicht existieren“, so die Erfurter Landtagsabgeordnete Marion Walsmann (CDU) gegenüber der Thüringer Landeszeitung. Sie stehe einer „Einführung einer festen Regionalquote“ kritisch gegenüber. Allerdings müssten der MDR und der Kinderkanal stärker in die Pflicht genommen werden. Erfurt habe gute Voraussetzungen, als Kindermedienland durchzustarten, behauptet sie und fordert: Aber MDR und Kika müssen da mitmachen.“
Doch stimmt das so? Hat der Medienstandort nicht schon lange Probleme, die bisher nicht angegangen wurden? Weiterlesen
Der sächsische Landtagsabgeordnete Falk Neubert hatte nachgefragt, warum die Verhandlungen zum MDR-Staatsvertrag gescheitert sind (Berichterstattung dazu hier), und Dr. Fritz Jaeckel hat für die Sächsische Staatskanzlei am 27. Mai geantwortet (DS 6/1540): „Es kann hier nicht… Weiterlesen
Es wurden im Jahr 2014 im Freistaat Sachen 1.052 Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall gestellt, so die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (DS 6/1287) des Landtagsabgeordneten Horst Wehner (LINKE). Daraufhin wurden 431… Weiterlesen
In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Chefs der Staatskanzleien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilen diese gestern mit, dass sie „nach intensiven Verhandlungen über eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages übereingekommen (sind), dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolgreich abzuschließen ist. Vorgesehen war, zum jetzigen Zeitpunkt in Form eines Vorschaltstaatsvertrages vorsorglich den Anforderungen Rechnung zu tragen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über den ZDF-Staatsvertrag zur Frage einer staatsfernen Zusammensetzung der ZDF-Gremien formulierte. Hierzu gehören neben einer Erweiterung des Kreises der staatsfernen Mitglieder des Rundfunkrates auch Fragen der Transparenz der Gremien, Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern inklusive einer Karenzzeit sowie eine stärkere Betonung der Geschlechtergerechtigkeit. Nach Verabschiedung dieses Vorschaltstaatsvertrages noch im Jahr 2015 sahen die drei Staatskanzleichefs eine weitere, grundlegende Überarbeitung des MDR-Staatsvertrages vor, der vom 31.5.1991 datiert und an die digitale Medienwelt angepasst werden muss. Die Abstimmungen im parlamentarischen Raum führten jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Mehrheit für den gemeinsamen Vorschlag der drei Staatskanzleien zu rechnen gewesen wäre.“ Weiterlesen