Was hat der MDR-Rundfunkrat am MDR-Programm zu überwachen?

In § 20 MDR-Staatsvertrag heißt es:

„Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der für die Programme geltenden Grundsätze (§§ 6, 8 und 9) und hierzu erlassener Richtlinien und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, daß einzelne Sendungen gegen diese Grundsätze verstoßen und den Intendanten mit schriftlicher Begründung auffordern, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Soweit die Landesprogramme nach § 4 Absatz 2 Satz 1 vom Direktor des Landesfunkhauses verantwortet werden, treten die Mitglieder des Rundfunkrates des jeweiligen Landes an die Stelle des Rundfunkrates.“ Weiterlesen Was hat der MDR-Rundfunkrat am MDR-Programm zu überwachen?

Sachsens Medienminister bringt Neuverhandlungen zum MDR-Staatsvertrag mit Konstituierung des MDR-Rundfunkrates in Verbindung

Der linke Landtagsabgeordnete Falk Neubert war mit einer Antwort von Medienminister Fitz Jaeckel auf seine Kleine Anfrage zu recht unzufrieden und fragte nach: „Wann gedenkt die Staatsregierung als federführende und somit verfahrensleitende Staatskanzlei die anderen Landesregierungen zu einer solchen Form der ,,Besprechung oder Erörterung“ einzuladen?“ Weiterlesen Sachsens Medienminister bringt Neuverhandlungen zum MDR-Staatsvertrag mit Konstituierung des MDR-Rundfunkrates in Verbindung