Zitiert: Was die intellektuelle Linke von Engels lernen kann

Neben Grundüberzeugungen – wie der von der Verkommenheit der Bourgeoisie, der bloß noch apologetischen Funktion der Wirtschaftswissenschaft, von der ohne Umwälzung nicht zu kurierenden Versumpfung der kapitalistischen Wirtschaft – bewahrte sich Engels eine streunende intellektuelle Neugier auf die Wissenschaften. Er besaß ein…

Unter welchen Bedingungen Thüringen „mehr vom MDR haben“ könnte

Will Thüringen CDU-Landtagsfraktionschef Mike Mohring einen grundsätzlich überarbeiteten neuen MDR-Staatsvertrag? Wer die Berichterstattung der Thüringer Landeszeitung (1.8.2015) liest, der könnte dies glauben. Nach deren Angaben will Mike Mohring nicht nur eine Neufassung des MDR-Staatsvertrages, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gremienzusammensetzung umzusetzen. Der MDR-Staatsvertrag aus dem Jahre 1991 „hat sich aus Mohrings Sicht komplett überholt“. Dies werde insbesondere jetzt deutlich, da angesichts der geplanten MDR- Strukturreform Thüringen „immer mehr ins Hintertreffen“ gerate. So werde in Halle in Fernsehstudios investiert, während in Thüringen kaum Investitionen vorgesehen seien. Zudem kritisiert er, dass in Thüringen zu wenige MDR-Filme von Thüringer Firmen produziert werden. „Wenn der MDR in Thüringen Filme oder Sendungen produziert, dann in der Regel nicht mit Thüringer Unternehmen. Das sind alles mitgebrachte Leute.“ Deshalb fordert er nicht nur kleine Änderungen am MDR-Staatsvertrag. Die Thüringer Landesregierung solle „selbst aktiv zu werden und das ganze Paket neu zu schnüren“. Weiterlesen Unter welchen Bedingungen Thüringen „mehr vom MDR haben“ könnte

Keine zeitnahe Novellierung des MDR-Staatsvertrages

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Chefs der Staatskanzleien der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen teilen diese gestern mit, dass sie „nach intensiven Verhandlungen über eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages übereingekommen (sind), dass dieses politische Vorhaben nicht kurzfristig im Jahr 2015 erfolgreich abzuschließen ist. Vorgesehen war, zum jetzigen Zeitpunkt in Form eines Vorschaltstaatsvertrages vorsorglich den Anforderungen Rechnung zu tragen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil über den ZDF-Staatsvertrag zur Frage einer staatsfernen Zusammensetzung der ZDF-Gremien formulierte. Hierzu gehören neben einer Erweiterung des Kreises der staatsfernen Mitglieder des Rundfunkrates auch Fragen der Transparenz der Gremien, Regelungen zur Unvereinbarkeit einer Gremienmitgliedschaft mit bestimmten öffentlichen Ämtern inklusive einer Karenzzeit sowie eine stärkere Betonung der Geschlechtergerechtigkeit. Nach Verabschiedung dieses Vorschaltstaatsvertrages noch im Jahr 2015 sahen die drei Staatskanzleichefs eine weitere, grundlegende Überarbeitung des MDR-Staatsvertrages vor, der vom 31.5.1991 datiert und an die digitale Medienwelt angepasst werden muss. Die Abstimmungen im parlamentarischen Raum führten jedoch zu dem Ergebnis, dass nicht mit einer Mehrheit für den gemeinsamen Vorschlag der drei Staatskanzleien zu rechnen gewesen wäre.“ Weiterlesen Keine zeitnahe Novellierung des MDR-Staatsvertrages

Das Netz, die Eigentumsfrage und die Freiheit der Kommunikation

 

Die Zeiten, in denen sich die Kulturschaffenden in ihrem Großteil auf der linken Seite des politischen Spektrums verorteten, sind seit langem vorbei. Tempi passati – heute versammeln sie sich hinter ihren Verwertern. Mit ihnen fordern sie immer lauter schärfere Sanktionen gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz. Die Grundlagen digitaler Kommunikation kaum durchschauend, sind sie gar bereit, die Totalüberwachung des Austausches von Informationen in Kauf zu nehmen. Zeit also, die Verhältnisse einmal genauer zu reflektieren.

So Lothar Bisky und Jürgen Scheele in einem Beitrag für digitale-linke.de