Zitiert: Wie sich der Zeitungsverlegerverband zerlegt

Nach wenig mehr als zwei Jahren legt Sigrun Albert ihr Amt als Hauptgeschäftsführerin des BDZV bereits wieder ab. Auch das ist ein Symptom für den desolaten Zustand des zerstrittenen Zeitungsverlegerverbandes, der überdies unter gravierendem Mitgliederschwund leidet. […] Sie musste gewärtigen, dass nach…

Zitiert: Verlage sichern sich über Google und Facebook eine „andere Art von Medienförderung“

Der jahrelange politische Druck und die öfters interessegeleiteten Skandalberichte über die US-Technogiganten haben diese in zahlreichen Ländern bereits an den Verhandlungstisch gezwungen. Man strebt private Deals an, um absehbaren Streitigkeiten ums Leistungsschutzrecht vorzubeugen. Es gibt bereits Vereinbarungen mit einigen Medienhäusern, wobei die…

Zitiert: Wem das Leistungsschutzrecht dienen wird

Der jahrelange politische Druck und die öfters interessegeleiteten Skandalberichte über die US-Technogiganten haben diese in zahlreichen Ländern bereits an den Verhandlungstisch gezwungen. Man strebt private Deals an, um absehbaren Streitigkeiten ums Leistungsschutzrecht vorzubeugen. Es gibt bereits Vereinbarungen mit einigen Medienhäusern, wobei die…

Dokumentiert: Wem dient das Leistungsschutzrecht?

 

Wer braucht eigentlich das Leistungsschutzrecht? Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

 

Um es vorwegzunehmen: Das Projekt kann nur um den Preis der Meinungsfreiheit gelingen. Ziel der Verleger ist es, die öffentliche Beschäftigung mit Nachrichten riskant zu machen. Wer sich in seinem Blog, auf Facebook oder Twitter mit aktuellen Ereignissen auseinandersetzt, soll sich abmahngefährdet fühlen. Mit der Folge, dass viele lieber gar nichts mehr schreiben, weil sie keinen Bock und schon gar nicht das Geld haben, um Verlagsabmahnungen wegen angeblich illegal übernommener Textpassagen abzuwehren. …

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Zitiert: Leistungsschutzrecht schützt nichts, was nicht schon geschützt ist

 

Das neue Leistungsschutzrecht schützt nichts, „was nicht schon bereits mehrfach geschützt wäre.“ So Till Kreutzer auf faz.net. Alles, was mit dem neuen Leistungsschutzrecht verboten werden kann, kann auch schon mit anderen gesetzlichen Regelungen, wie dem Urheber- oder Lichtbildrecht verboten werden – oder auch gegen Entgelt erlaubt werden. Zudem schützt das neue Leistungsschutzrecht nichts zusätzlich, was durch die anderen Rechte nicht geschützt ist.

Till Kreutzer, Faz.net, 28.02.2013

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