MDR-Rundfunkrat: Ausschüsse und Landesgruppen

Im § 24 des MDR-Staatsvertrags sind die Ausschüsse des MDR-Rundfunkrates festgeschrieben.

„Der Rundfunkrat bildet mindestens einen Programmausschuß. Er kann nach Maßgabe der Satzung weitere Ausschüsse bilden. Der Programmausschuß bereitet die Beschlüsse des Rundfunkrates in Programmangelegenheiten vor. Er kann dem Intendanten in Programmangelegenheiten Empfehlungen geben, soweit der Rundfunkrat nichts anderes beschließt.“

Neben den Programmausschüssen Halle und Leipzig hat der MDR-Rundfunkrat einen Telemedienausschuss und einen Haushaltsausschuss. Weiterlesen MDR-Rundfunkrat: Ausschüsse und Landesgruppen