Zitiert: Zielkonflikt der Landesrundfunkanstalten

Nicht zuletzt stehen die Landesrundfunkanstalten der ARD vor einem Zielkonflikt: Ihr Kernauftrag sollte nicht das „Erste“ sein, sondern das regionale Angebot sowie dessen Erlebbarmachen vor Ort, etwa über öffentliche Veranstaltungen oder Beteiligungsformate. Konzentrieren sich die Landesrundfunkanstalten künftig deutlicher auf ihre Region und die regionale Perspektive, stärken sie ihr demokratisches Fundament und ihre Akzeptanz.

Bericht des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, S. 20 (pdf)

Zitiert: Sachsen-Monitor 2023 – Glaubwürdigkeit der Medien geht zurück

Ein Kapitel befasst sich dabei auch mit der Glaubwürdigkeit der Medien (2.7 Mediennutzung und Informationsquellen). Und die Ergebnisse sind durchaus brisant: Nur noch knapp die Hälfte der Befragten hält Tageszeitungen in Print- oder Online-Form für glaubwürdig (49 Prozent). Das ist ein Rückgang…

Zitiert: Medienpolitik ließ Sender wachsen

Das Angebot ist über Jahre gewachsen. Aber eben mit dem Segen der Politik. Die Länder erteilen letztlich über Staatsverträge die Aufträge an ARD und Co. Sie könnten sie reduzieren. Doch dann müssten Landtage eben auch über den Abbau von Jobs entscheiden. Funkhäuser sind ein Standortfaktor und große Arbeitgeber. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein hohes Gut. Aber er ist leider auch: schwer reformierbar.

Thilo Alexe, Sächsische Zeitung, 19.01.2024 (online)

Zitiert: Wie steht es um die Zukunft des Hörspiels?

Die Hörspielkunst steht heute, kurz vor ihrem hundertjährigen Bestehen, auf wackligen Füßen. Der Berliner Kultursenat hat die Förderung des Hörspielfestivals erstmals abgelehnt, der Bayerische Rundfunk kürzt sein Kulturprogramm der Radiowelle Bayern 2 unter dem lautstarken Protest der Künstler, und eine Reihe von Autoren prangert die ARD an, weil die niedrigen Honorare für Hörfunkproduktionen diese zu einer „zunehmend prekären Tätigkeit“ mache. Zeit für eine Bestandsaufnahme also. Hat das Hörspiel überhaupt noch eine Zukunft? Oder hören wir künftig nur noch Podcasts auf Spotify, Audible und Co.?

Kira Kramer, faz.net, 19.01.2024 (Paid, online)

Zitiert: Nichtigkeit eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines sittenwidriges Ruhegehalts

Orientierungssatz 1. Wird durch die Regelungen zum Ruhegehalt einer juristischen Direktorin bei einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ein besonders grobes Missverhältnis zwischen der Höhe des Ruhegehalts und der Gegenleistung der Direktorin begründet, sind die geregelten Versorgungsregelungen nach § 138 Abs 1 BGB sittenwidrig, was…