Die Nationalratskommission ist für Ausnahmen bei der neu einzuführenden geräteunabhängigen Abgabe. Sie möchte, dass sich Haushalte abmelden können – unter welchen Voraussetzungen, ist allerdings noch offen, berichtet persoenlich.com.
Auf jeden Fall sollen Haushalte ohne Empfangsgerät weiterhin von der Gebühr befreit werden. So soll verhindert werden, dass Haushalte, die weder Radio- noch Fernsehprogramme empfangen, die Gebühr zahlen müssen. Für Unternehmen soll jedoch eine Abmeldung nicht möglich sein. Allerdings sollen Familienunternehmen und Betriebe mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken von der Gebühr befreit werden.
Die Nationalratskommission will nun im Oktober über die Opting-out-Regelung und das Abgabesystem insgesamt befinden.
Bisher beträgt die Gebühr für Haushalte rund 462 Franken pro Jahr. Künftig soll dieser Betrag auf rund 400 Franken sinken.