Laut § 2 Rundfunkstaatsvertrag (Begriffsbestimmungen) ist „unter Kultur“ insbesondere Folgendes zu verstehen:
- Bühnenstücke
- Musik
- Fernsehspiele
- Fernsehfilme und Hörspiele
- Bildende Kunst
- Architektur
- Philosophie und Religion
- Literatur und Kino.“
„Kultur ist wiederum zum Teil gegenständlich definiert und bezieht sich auf die Darstellung… Weiterlesen