Der Rechnungshof hat Radio Bremen aufgefordert, die Höhe der Aufwandsentschädigungen aus tatsächlichen Anhaltspunkten oder Erhebungen, welche es zu dokumentieren gilt, sachgerecht abzuleiten und sodann mindestens für künftige Vertragsabschlüsse neu festzusetzen. Grundsätzlich wäre eine Minderung der Aufwandsentschädigungen jedoch bereits bei Inkrafttreten… Weiterlesen