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Zitiert: Wie man Algorithmen kontrollieren kann

Was muss man bei der Entwicklung künstlicher Intelligenz beachten? Wie kann man sichergehen, dass Programme kein unerwünschtes Verhalten entwickeln? Und wer soll darüber überhaupt entscheiden? …. Einen weiteren Ansatz für Algorithmenkontrolle beschrieb die Mathematikerin Hannah Fry unlängst in einem Gastbeitrag für den…

Zitiert: Wer etwas Nützliches produziert, hat kein Recht, dafür anderes zu verschmutzen

Wenn ein Unternehmen etwas Nützliches produziert, erlaubt man ihm ja auch nicht, unsere Flüsse zu verdrecken. Man sagt: Ihr könnt kein Blei in unser Wasser mischen, ihr könnt kein Blei in unsere Wandfarbe mischen. Facebook und Youtube verschmutzen die öffentliche Sphäre und…

Zitiert: Wer etwas Nützliches produziert, hat kein Recht, dafür anderes zu verschmutzen

Wenn ein Unternehmen etwas Nützliches produziert, erlaubt man ihm ja auch nicht, unsere Flüsse zu verdrecken. Man sagt: Ihr könnt kein Blei in unser Wasser mischen, ihr könnt kein Blei in unsere Wandfarbe mischen. Facebook und Youtube verschmutzen die öffentliche Sphäre und…

Zitiert: Wie die UFA beim MDR stärker Fuß fassen will

Die UFA arbeitet zwar schon lange intensiv mit dem MDR zusammen, aber die Produzenten agierten von Berlin aus. Hinzu kam, dass ich auf Soko Leipzig fokussiert war. So gab es bislang keine echte Anbindung. Durch die beiden Charité-Staffeln und die daraus entstandene Verbindung zu Jana Brandt und Johanna Kraus bin ich dem MDR inzwischen sehr nahe. … Weiterlesen Zitiert: Wie die UFA beim MDR stärker Fuß fassen will

Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) will die juristische Niederlage vor dem Landgericht Potsdam zur Presseähnlichkeit seines Internet-Angebots RBB 24 nicht hinnehmen. Am 25. Juli hatte das Landgericht der Klage von fünf ostdeutschen Presseverlagen gegen den RBB stattgegeben und entschieden, dass das Online-Angebot RBB 24 in der Fassung vom 23. Januar 2017 presseähnlich und damit unzulässig sei (Az.: 2 O 105/17). Dieses Urteil will der RBB nun von der nächsten Instanz überprüfen lassen. Man habe am 6. September Berufung beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) eingelegt worden, erklärte Rechtsanwalt Gernot Lehr gegenüber der MK. Lehr ist Partner der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs, die vom RBB als Prozessvertreterin in dem Gerichtsverfahren engagiert wurde. … RBB-Sprecher Justus Demmer erklärte gegenüber der MK, man habe sich entschieden, gegen das Urteil des Landgerichts in Berufung zu gehen, um aus Sicht des RBB offene Rechtsfragen zu klären, die zum Beispiel die Presseähnlichkeit beträfen. … Weiterlesen Zitiert: Doch noch keine Einigung im Streit um Onlineangebote der ARD – RBB zieht vor das Brandenburgische Oberlandesgericht