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Zitiert: Ein Beispiel für den Niedergang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Thomas Schmitt war ein Radikaler im öffentlich-rechtlichen Fernsehen, der sich nicht korrumpieren ließ, nach eigenen Ausdrucksformen suchte und der für seine Themen kämpfte. Dass er es in seinen letzten Lebensjahren in allen Sendern schwer hatte, zeugt davon, dass er von seinen ästhetischen und thematischen Vorlieben nicht abließ. Und es zeugt vom Niedergang eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, das sich freiwillig an die privaten Marktkonkurrenten bis zur Besinnungslosigkeit anpasst.

Dietrich Leder, medienkorrespondenz.de, 06.04.2020 (online)

Zitiert: Wie man für den Dokumentarfilm lobbyieren kann

Es scheint mehr nötig denn je, zu solchen Selbsthilfeorganisationen zu finden, mit denen beispielsweise der Dokumentarfilm online eine größere Öffentlichkeit gewänne. Gleichzeitig gilt es jede Initiative zu stärken, zu stützen und in Netzwerke einzubinden, die sich für den Dokumentarfilm engagiert: Das reicht von den Festivals wie dem Münchner Dokumentarfilmfest oder der Duisburger Filmwoche über die verbliebenden Bündnispartner im Fernsehen bis hin zu Kinos wie in München dem „Maxim“.

Dietrich Leder über Peter Heller, medienkorrespondenz.de, 23.10.2019 (online)

Zitiert: Bieten Streaming-Anbieter nur alten Wein in neuen Schläuchen

Die Bedenken von Georg Seeßlen und Peter Kosminsky, Streaming-Anbieter würden alten Wein in neuen Schläuchen anbieten und dabei vorwiegend einen amerikanischen Look bevorzugen, sind nicht ganz falsch, greifen aber aus zwei Gründen zu kurz. Zum einen sehen US-Produktionen wie beispielsweise die Serie…

Zitiert: Was als „Unterhaltung“ gilt

Laut Rundfunkstaatsvertrag (§2 Absatz 2 Nr. 18) ist „unter Unterhaltung insbesondere Folgendes zu verstehen: Kabarett und Comedy, Filme, Serien, Shows, Talk-Shows, Spiele, Musik“. Besonders im Bereich der Unterhaltung „ist die Reichwiete des Auftrags der Anstalten umstritten, so dass die aus Nummer 18…

Zitiert: Mit wem darf man beim Dokumentarfilm zusammenarbeiten?

Die Berichterstattung wirft nun mehrere Fragen auf, unter anderem folgende: Darf man überhaupt mit unter staatlicher Kontrolle stehenden Filmproduktionsfirmen zusammenarbeiten? Sagen wir es mal so: Hätten Regisseure in den vergangenen Jahrzehnten in Dokumentarfilmen oder Dokumentationen über totalitäre Staaten auf Bilder verzichtet, die staatliche Organisationen in nicht uneigennütziger Absicht hergestellt haben, wäre die Geschichte dieser Genres um einige herausragende Produktionen ärmer (natürlich auch um viele schlechte).

René Martens, MDR Altpapier, 15.06.2020 (online)