Sitzung: Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien, Berlin-Brandenburg
Berlin, 21.04.2010, 10 Uhr
An dieser öffentlichen Anhörung zeigt sich sehr eindrucksvoll der geringe Gestaltungsrahmen eines Parlaments bei einer Gesetzesentwurfsdiskussion. Quer durch alle Fraktionen ist klar und durch die Anhörung von Experten untermauert, der Jugendmedienschutzstaatsvertrag, so wie ihn die Ministerpräsidenten vereinbart haben, ist eigentlich stark verbesserungswürdig. Doch scheinen hier unterschiedlichste Gründe dafür zu sprechen, dass es für eine Korrektur zu spät ist. Der SPD-Vertreter spricht sogar von einer nur verbliebenen „Notar-Funktion“ der Parlamentarier, statt einer „Gesetzgebungs-Funktion“.
Die gesamte Anhörung ist in einem herunterladbaren Protokoll des Ausschusses wörtlich dokumentiert: ebm16-058-wp.pdf