Grundrecht auf das ERSTE im Ausland?

Hat der Gebührenzahler ein Grundrecht auf das ERSTE im Ausland? Wenn es nach BILD sowie dem Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus, und dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder, Kurt Beck, geht: ja.

Die ARD will erneut den mehr als 5000 deutschen Soldaten in Afghanistan das TV abschalten, meldete BILD. Ab 1. April könne „der Sender im Einsatzland nicht mehr empfangen werden.“ Und man hatte auch gleich ein Zitat des empörten Wehrbeauftragten des Bundestages, Hellmut Königshaus: „Die Soldaten im Einsatz haben als GEZ-Zahler und Staatsbürger in Uniform ein Recht auf das gesamte ARD-Programm.“ Und Kurt Beck erklärte: „Die ARD hat einen öffentlichen Auftrag, der auch für unsere Soldaten gilt. Die müssen schließlich auch während ihres Einsatzes GEZ-Gebühren zahlen.“

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Schweiz will Rundfunkabgabe nach deutschem Vorbild, um Gebühren zu senken

 

In der Schweiz wird seit einiger Zeit darüber diskutiert, ob man nicht auch geräteunabhängig Radio- und TV-Gebühren einzieht. Zahlen soll also auch, wer gar kein Empfangsgerät besitzt.

Zudem sollen die Kleinunternehmen die Abgabe nicht zahlen müssen. Dies ist das Ergebnis einer Debatte im Bundesrat, der darüber diskutiert, ob die Rundfunkgebühr auch für Handys und Computer eingeführt wird. Insbesondere der Ständerat ist für eine „eine Befreiung für kleine Gewerbe-, Fabrikations-, Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe“, um „ungerechte Doppelbelastungen“ zu vermeiden, wie digitalfernsehen.de meldete.

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Wie man zu „Tränen gerührt sein“ muss

Günther Jauch hat gegen eine Burda-Illustrierte geklagt und vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einen Teilerfolg erzielt. Diese hatte nach einem Aufmacher auf der Titelseite in einem Artikel behauptet: „Sicherlich war er auch zu Tränen gerührt, als er vom Schicksal sozial benachteiligter Kinder in seinem Wohnort Potsdam hörte.“ Dazu konnte Jauch eine Gegendarstellung durchsetzen.

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Wieso die ARD einzelne Sportler reich machen muss

Heute hat der Sportausschuss des Bundestages ARD und ZDF sowie den DLV eingeladen. Es geht um die Fernseh-Berichterstattung zur Leichtathletik-WM. Abgesehen davon, dass die Vizepräsidentin des DLV nicht eingeladen werden muss – sie ist Vorsitzende des Ausschusses – hätte der Ausschuss das Thema besser etwas weiter gefasst. Wieso thematisiert man nur die Fernsehübertragung eines Ereignisses einer Sportart? Wieso macht man sich zum Lobbyisten eines Verbandes, der die Fernsehrechte an eine Agentur weitergereicht hat, die damit natürlich Gewinn machen will? So ist es für ARD und ZDF ein Leichtes darauf zu verweisen, dass man mit Gebührengeldern sparsam umgehen muss. Anscheinend hat ja keiner für die deutschen TV-Rechte mehr geboten als ARD und ZDF. Mit ihrem Verweis auf die Marktpreise sind ARD und ZDF „aus dem Schneider“.

Oder wollen die Abgeordneten verlangen, dass ARD und ZDF mehr Gebührengelder ausgeben als nötig? Mit welcher Begründung? Wem helfen Sie? Wohl weder dem DLV oder gar den Sportlerinnen und Sportlern, sondern der Agentur, die die Vermarktung der TV-Rechte erworben hat.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche

Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    

Out of Space

Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)