Folgt Thing 2.0 dem Web 2.0?

Mit dem neuen Internetprotokoll in Version 6 gibt es genug Internetadressen, um jedes Garagentor und jeden Kühlschrank im Netz anzumelden. Man kann aus einfachen Temperaturfühlern in einem Raumthermostat eine Klimakontrolleinheit im Hausnetz machen. Ein Öldrucksensor wird zum Melderechner im Fabriknetz. So entstehen „Cyber Physical Systems“. Das tägliche Leben wird durch Software gesteuert, „programmierte Intelligenz“ kommt in die Objekte des Alltags.

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Kika: was steht hinter dem Schweigen der Mitarbeiter?

Am Morgen der Urteilsverkündung wurde auf MDR Figaro der Chef des Grimme-Instituts, Uwe Kammann, zum Betrugsskandal beim Kinderkanal und den nötigen Konsequenzen interviewt. Und so fasste dann der MDR in seiner Berichterstattung das Urteil zusammen: „Wegen Millionbetrugs zum Schaden des Kinderkanals KI.KA ist ein ehemaliger Herstellungsleiter des Senders vom Landgericht Erfurt zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Mit ihrem Urteil blieben die Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sechs Jahren und acht Monaten gefordert hatte. Staatsanwalt Frank Riemann sagte am Dienstag in seinem Plädoyer, der Angeklagte habe das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk massiv beschädigt. Der Staatsanwalt wies zugleich darauf hin, dass die Tat durch Schwachstellen bei internen Kontrollen des Senders begünstigt worden sei.

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Warum die Zeitungsverleger gegen die Tagesschau-App klagen

Den Zeitungsverlegern geht es mit ihrer Klage gegen die „Tagesschau“-App darum, Druck auf die Medienpolitik zu machen und eine Reform der Mediengesetze in Deutschland anzuschieben. „Es geht um die künftige Architektur des Mediensystems, in dem die Zeitungsverlage sich als wirtschaftlich und publizistisch erfolgreiche Unternehmen weiterentwickeln können“, zitiert spiegel.de den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Dietmar Wolff, von der BDZV-Jahrespressekonferenz.

Die kostenlose „Tagesschau“-App nannte Wolff laut Hamburger Abendblatt ein „staatlich finanziertes Presseprodukt“. (Seit wann ist die ARD staatlich? Was ist an der APP Presse? Was wird auf der APP zusätzlich geboten, was es auch nicht schon auf tagesschau.de gibt?) Solche gebührenfinanzierten Gratis-Apps seien „die Killer für ein digitales Geschäftsmodell der Presse“. Bund und Länder müssten die „ungebremste Expansion“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stoppen.

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Neue Transparenz und Offenheit beim Netzwerk Recherche

In dem Schriftstück, dass interpool.tv am Montag zum Download auf seiner Webseite veröffentlichte, sind die finanziellen Reserven der Organisation sowie der Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Jahres 2010 aufgeführt. Im Jahr 2010 hatte man Einnahmen in Höhe von 221.554,42 Euro, darunter 30.000,00 Euro von ING DiBa und 3.250,00 Euro von der Deutschen Bank, der Energiekonzern RWE zahlte 10.000,00 Euro und der Bundesverband Solarwirtschaft 3.000,00 Euro.

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Gutachter der Sächsischen Staatsregierung: MDR-Intendantenposten darf nicht ausgeschrieben werden

Die Süddeutsche Zeitung hatte es letzte Woche vermeldet: Die Sächsische Staatsregierung hatte beim Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart eine gutachterliche Stellungnahme („Rechtsgutachterliche Stellungnahme zu Rechtsfragen einer Ausschreibung des Amtes der Intendanten des Mitteldeutschen Rundfunks“) in Auftrag gegeben, ob der Posten des MDR-Intendanten ausgeschrieben werden muss bzw. darf.

„Danach sei eine Ausschreibung nicht nur unnötig, sondern beim MDR auch rechtlich problematisch: Hauptargument ist offenbar, dass Gremienrechte zu stark eingeschränkt werden könnten.“ So berichtete die Süddeutsche Zeitung.

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Onlinefilm.org

Zitat der Woche

Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    

Out of Space

Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)