Nur breitbandige Zugangsnetze seien „für eine den Zuschauer zufriedenstellende Nutzung von Fernsehprogrammen geeignet. Im Übrigen sind Rundfunkübertragungsnetze, die das Signal von einem Senderstandort an viele Nutzer gleichzeitig übertragen (Point-to-Multipoint) in diesem Fall Point-to-Point-Übertragungen ohnehin überlegen. Die Übertragung eines WM-Endspiels über IP-Netze in HD-Qualität ist in absehbarer Zeit jedenfalls nicht möglich.“ So fasst Martin Deitenbeck, der Geschäftsführer der sächsischen Landesmedienanstalt die Ergebnisse einer Technischen Konferenz der Landesmedienanstalten (TKLM) vom November letzten Jahres zusammen (epdmedien 2/2012)
Allerdings gebe es auch Fachleute die meinten, „dass netzspezifisch in absehbarer Zeit keine nennenswerten Engpässe zu befürchten seien, und das, obwohl der Datenverkehr weltweit bei derzeit 56 Millionen Gigabyte pro Tag liegt und Analysten für das Jahr 2018 täglich drei Milliarden GB prognostizieren.“ Neue technologische Entwicklungen würden die Netzlast senken. So erlaubt das neue Internetprotokoll IPv6 „den Einsatz der Multicast-Technologie, bei der eine von mehreren Nutzern angeforderte Datei nur in dem jeweils letzten Verteilknoten kopiert wird. Bis zu diesem Verteiler wird nur eine Datei transportiert. Das Internetradioprogramm eines Veranstalters müsste also nicht mehr x-tausendfach gestreamt werden, sondern es verließe nur ein Stream das Playout-Center. Hören das Programm 1.000 Hörer in Berlin-Kreuzberg, so wird der Stream in dem für Kreuzberg vorgesehenen Verteilknoten vertausendfacht und an die dort angeschlossenen Endnutzer verteilt.
Allerdings kann man dann derzeit nicht mehr feststellen, wie viele Nutzer gerade gleichzeitig auf sein Angebot zugreifen. Damit steht jedoch die Frage, wie dann in diesem Fall werbefinanzierte Angebote ihre Relevanz nachweisen und damit Einnahmen generieren können.
Martin Deitenbeck meint, dass die Netze ausgebaut werden müssen, und dies nicht nur im ländlichen Raum. Wenn immer mehr Daten übertragen werden, geht es nicht ohne weitere Investitionen. Es sei denn, man reguliert das Netz und priorisiert bestimmte Angebote.
Er bedauert, dass „die im Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zunächst enthaltene moderate Ausbauverpflichtung der Netzbetreiber wieder herausgenommen wurde.“ Denn es gibt schon derzeit „für eine Verletzung der Netzneutralität sowohl diverse Mittel als auch verschiedene Motivationen gibt.“ Die Landesmedienanstalten wollen „den Rundfunk als Gattung vor Benachteiligungen auf einem für ihn mittlerweile unverzichtbar gewordenen Übertragungsweg schützen“. Rundfunkanbieter müssten gleichberechtigten Zugang zu den Netzen haben. Schon vor einem Jahr, im Januar 2011, habe die ZAK der Landesmedienanstalten (Kommission für Zulassung und Aufsicht) entsprechende Thesen verabschiedet. „Sofern eine Differenzierung nach Dienstegruppen oder Qualitätsklassen überhaupt vorgenommen wird, ist sicherzustellen, dass audiovisuelle Medien als eine Klasse definiert werden, innerhalb deren eine Priorisierung nicht zulässig ist,“ heißt es in der 6. These.
Es dürfe keine Vorfahrt für zahlende Kunden geben. Es müsse „verhindert werden, dass Anbieter von Diensten sich eine priorisierte Durchleitung erkaufen können. Dies ist im Interesse einer kommunikativen Chancengleichheit unverzichtbar, so Martin Deitenbeck.