Immer mal wieder liest man, dass es beim aktuell debattierten Medienstaatsvertrag sieht auch darum gehe, dass die öffentlich-rechtliche Anstalten (ARD/ZDF/D-Radio) mehr Freiheiten bekommen zu entscheiden, welche Sendungen und Sparten künftig analog, digital oder auch gar nicht (mehr) gebracht werden.
Dazu ist zweierlei festzustellen.
Erstens: Es geht im votliegenden Gesetzestext nicht um die Frage analog und/oder digital. Bis auf UKW ist derzeit alles digital: von der Produktion bis zur Ausstrahlung. Gemeint ist wohl mit der obigen Darstellung: die lineare bzw. nicht-lineare Ausstrahlung der Inhalte. Das können die Sender übrigens heute schon für einzelne Bereiche selbst entscheiden: siehe die eigen- und auftragsproduzierten Webserien für die Mediathek (Siehe § 30 Absatz 2). Sie können diese Überführung vom Linearen ins Nichtlineare derzeit nicht für ganze Sender entscheiden.
Zweitens: Es gibt im Medienstaatsvertragsentwurf keine Regelungen darüber, dass die Sender nun (neu) entscheiden können, welche Sendungen sie linear oder nicht-linear bringen. Sie erhalten allerdings in § 30 Absatz 2 die Möglichkeit, europäische [strittig ist, ob auch nicht-europäische] Lizenzproduktionen (Filme und Serien) „vor und nach deren Ausstrahlung sowie als eigenständiger audiovisueller Inhalt bis zu dreißig Tage“ in die Mediatheken einzustellen. Also: die Sender haben die Möglichkeit, dann mehr vom linear Ausgestrahlten nicht-linear (in der Mediathek) anzubieten.