„Den angesichts der wachsenden Bedeutung von Abrufangeboten häufig geäußerten Untergangsprognosen für das „klassische“ lineare Fernsehen widersprechen jedoch aktuelle Erhebungen zur Bewegtbildnutzung. Auch in einer konvergenten Medienwelt sind Vielfaltsicherung und Medienkonzentrationskontrolle weiterhin erforderlich. Es erscheint aber nicht mehr gerechtfertigt, an der bisherigen fernsehzentrierten Perspektive des Medienkonzentrationsrechts festzuhalten, zumal dessen Anwendungsbereich durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stark eingeschränkt wurde. Eine effektive Vielfaltsicherung ist damit nicht mehr gewährleistet. Vor diesem Hintergrund ist der Gesetzgeber aufgerufen, durch klare Regelungen die Wirksamkeit der medienrechtlichen Konzentrationskontrolle wieder herzustellen.
In die Diskussion um eine der Medienkonvergenz angemessene Medienordnung hat die KEK ein Positionspapier eingebracht, das an die Schlussfolgerungen des aktuellen Medienkonzentrationsberichts anknüpft. Die KEK regt darin an, das Medienkonzentrationsrecht zu einem „fernsehbasierten“ Modell weiterzuentwickeln, bei dem die Veranstaltung sowohl von linearen als auch von nicht-linearen Bewegtbildangeboten Ausgangspunkt der konzentrationsrechtlichen Prüfung ist; Maßstab der Prüfung sollte dann die Stellung des Veranstalters auf einem Gesamtmeinungsmarkt der Medien sein. Zudem fordert die KEK eine medienrechtliche Missbrauchsaufsicht über Informationsintermediäre wie Suchmaschinen oder soziale Netzwerke, da diese das Potenzial haben, die Meinungsbildung zu lenken und damit auch zu beeinflussen. Das Positionspapier ist im Jahresbericht vollständig dokumentiert.“
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