Der ORF sei in der Gestaltung seiner Radio- und Fernsehprogramm zu unterhaltungslastig für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und der Programmauftrag sei zu unpräzise, so der VÖP.
Daher hatten die Privatsender 2013 eine Beschwerde gegen das ORF-Radioprogramm eingebracht, die nun vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde. Dabei ging es um die Beurteilung der Ausgewogenheit oder einzelnen ORF-Radioprogramme und um die Frage, wie viel Unterhaltung, Kultur, Information oder Sport etwa in Ö3 oder den restlichen Radioprogrammen des ORF im Einzelnen steckt. Der ORF argumentiert, grob gesprochen, dass, aufs gesamte Angebot des ORF gesehen, die Anteile ausgewogen seien, und diese Ansicht ist nun auch durch ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt worden. …. da setzen die Privaten an und fordern eine genauere gesetzliche Definierung des ORF-Programms und Programmstrukturvorgaben für jeden einzelnen TV- und Radiosender des ORF, also zum Beispiel Mindest- bzw. Maximalwerte für den Wortanteil, den Anteil österreichischer Inhalte oder die gesetzlichen Programminhaltskategorien.
medianet.at, 16.10.2020 (online)