In den Diskussionen über die Urheberrechte wird oft vergessen darauf hinzuweisen, dass jeder Bürger beim Kauf eines Gerätes, das für Vervielfältigungen geeignet ist, eine Pauschalabgabe zahlt.
• Lasermultifunktionsgeräte und Kopierer: 25,00 bis 87,50 Euro
• PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner: 13,65 Euro
• Festplatten: 9,00 bis 34,00 Euro
• Tintenmultifunktionsgeräte: 15,00 Euro
• Laserdrucker: 12,50 Euro
• Mobiltelefone: 12,00 bis 36,00 Euro
• Scanner: 12,50 Euro
• DVD-Brenner: 10,68 Euro
• Laserfax: 10,00 Euro
• Bildaufzeichnungsgeräte: 9,21 Euro
• CD-Brenner: 8,70 Euro
• Tintendrucker: 5,00 Euro
• Thermo- und Tintenfax: 5,00 Euro
• MP3-Player: 2,56 Euro
• Tonbandgeräte: 1,28 Euro
• Tonträger: 0,0614 Euro/Stunde Laufzeit
• Bildträger: 0,0870 Euro/Stunde Laufzeit
• Speicherkarten und USB-Sticks: 0,10 Euro
Mit dieser Abgabe sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden.
Die GEMA hat zum 1. Juli 2012 Erhöhungen bekannt geben:
• Speicherkarten: 0,91 bis 1,95 Euro
• USB-Sticks: 0,91 bis 1,56 Euro
Das ist eine Steigerung um bis zu 1.850 Prozent.
Um die Rechtmäßigkeit einiger Abgaben – z. B. für PCs und Drucker – wird zurzeit vor dem Europäischen Gerichtshof prozessiert.
Die Pauschalabgabe, so stellt Melodie&Rhythmus, die diese Daten zusammengestellt hat, fest, bedeutet aber nicht, dass der Abgabenzahler auf Teufel komm raus kopieren darf, weil die Ansprüche der Urheber mit der Pauschalzahlung abgegolten seien. Das Bundesministerium für Justiz stellt klar: »Es gibt kein ›Recht auf Privatkopie‹ zulasten des Rechtsinhabers. Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.«“