So hat Hermann Eicher, der Justitiar des SWR, seinen Beitrag für Media Perspektiven (12/2012) genannt, in dem er auf die Vorteile des neuen Rundfunkbeitrags eingeht und versucht, die Argumente der Kritiker zu widerlegen. „Mit dem vorliegenden Beitrag soll der lange, dornige Weg dieser Reform nochmals nachvollzogen werden, die Motive und Reformziele in den Blick genommen und die Kritik daran auf ihre Berechtigung hin untersucht werden. Schließlich soll ein Einblick in die Umsetzung dieser Reform und ein Ausblick auf die noch ausstehende Evaluierung des Staatsvertrages gegeben werden.“
Die Notwendigkeit des Übergangs von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag liegt für ihn „im Anachronismus des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes als Anknüpfungspunkt“. Seiner Aussage, dass „alle geprüften Modellalternativen … sich aus den unterschiedlichsten Gründen nicht realisieren lassen“ haben, kann ich nicht zu stimmen. Eine realisierbare Alternative hatte Dr. Norbert Holzer, der damalige Verwaltungsdirektor des Saarländischen Rundfunks im Jahre 2010 vorgelegt. (Ein Irrweg? : die Abkehr von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr, epd medien, Heft 35/2010, S. 3-8)
Recht hat Hermann Eicher damit, dass „das Evaluierungsverfahren nochmals Korrekturen anregen und eine weitere Feinjustierung ermöglichen. Am Ende aber wird die Gesellschaft zu entscheiden haben, ob und in welcher Form sie sich auch in das 21. Jahrhundert hinein einen öffentlichrechtlichen Rundfunk leisten will. Denn die Reform regelt nur die Frage, auf welche Weise der Gesetzgeber die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks künftig normieren möchte. Entscheidender aber wird sein, dass die Akzeptanz der öffentlichrechtlichen Programme dieses Modell auch weiterhin trägt.“
Der Beitrag wurde im Dezember 2012 veröffentlicht. Er kann also nicht auf die aktuellen Diskussionen eingehen.