Dokumentiert: Multimediale Anbieter- und Angebotsstrukturen auf lokaler Ebene

Die Zeitschrift Media Perspektiven (12/2012, S. 648 ff.) veröffentlichte die Zusammenfassung einer Studie von Horst Röper. Dabei ging es um „Multimediale Anbieter- und Angebotsstrukturen auf lokaler Ebene“. Im Rahmen der Studie wurden die medialen Strukturen für die lokale Berichterstattung über alle als relevant erachteten Medientypen in so genannten Medienregionen möglichst umfassend dargestellt. Sein Fazit: „Die einst monomedialen Zeitungsverlage haben sich zu breit aufgestellten Medienunternehmen entwickelt, die vor allem in den Verbreitungsgebieten ihrer Zeitungen auch mit anderen lokal informierenden Medien am Markt sind.“

 

 

Weiterhin stellt er fest: „: Der deutsche Zeitungsmarkt ist insgesamt hochgradig konzentriert zugunsten der jeweiligen Marktführer. Zweit- oder Drittzeitungen sind zunehmend marginalisiert.

 

Die Fallstudien weisen insgesamt auf generell breite Diversifizierungsausprägungen bei hoher monomedialer Konzentration im Zeitungsmarkt hin. Wenn der Anspruch der Medienpolitik, für Vielfalt im Medienmarkt zu sorgen, auch für die Gesamtheit der jeweiligen lokalen Publizistik gelten soll, so gibt diese Studie zahlreiche Hinweise für jeweils lokale Bedarfe und malt in der Summe ein Bild über ein weitgehend unbearbeitetes Feld der Medienpolitik. Die Studie belegt mit den Ergebnissen zu den realen Marktausprägungen den schon seit Jahren und von vielen Beobachtern erklärten Bedarf an Regulierungen gerade unter multimedialen Aspekten. Noch weitgehend der klassischen Medientypologie folgende Regelwerke sind obsolet, wenn sie auf der monomedialen Ebene verharren.

 

Dies gilt für die Regulierung des Rundfunks, wo immerhin für den nationalen Markt der Regulierer KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) bereits multimediale Strukturen berücksichtigt, wenngleich auch nur bei Fragen ausgehend vom Fernsehmarkt. Dies gilt auch für das Kartellrecht, das in der Praxis besondere Bedeutung für die Printmedien hat. Der bzw. heute die Gesetzgeber haben es bislang versäumt, für die mediale Vielfaltsicherung eigenständige Instrumente zu implementieren. Um die publizistische Vielfalt zu sichern, das heißt die Vielfalt der Berichtserstattung und ihrer Quellen, hat sich der Bundestag Anfang der 1970er Jahre des Kartellrechts bedient und damit letztlich ökonomischer Kategorien. Der Gesetzgeber ging von der Annahme aus, dass eine möglichst große Zahl im Wettbewerb stehender Anbieter auch ein vielfältiges Angebot bedeute. Bei Prüfverfahren des Bundeskartellamts (in der Regel im Wege der Fusionskontrolle) sind nicht publizistische Kategorien maßgeblich, mit deren Prüfung das Kartellamt auch überfordert wäre, sondern wirtschaftliche. Orientierungen aus dem jeweils betroffenen Werbemarkt zu gewinnen, war bislang auch unter publizistischen Aspekten akzeptabel, weil hohe Marktanteile im Werbemarkt mit hohen Marktanteilen im Lesermarkt in der Regel weitgehend übereinstimmten. …

Immerhin haben Kartellrecht und die Spruchpraxis des Bundeskartellamtes aber eine ansonsten noch wesentlich höhere Anbieterkonzentration im Zeitungsmarkt verhindert. Wie zentral gerade die Marktstellung von Zeitungsunternehmen in der Gesamtheit der lokal-journalistischen Angebote ist, weist diese Studie nach. Insofern setzten aktuelle Debatten zur Novellierung der so genannten Presseklausel mit dem Ziel einer Deregulierung, also eines größeren unkontrollierten Freiraums, am falschen Ende an.

 

So lange der Gesetzgeber keine den heutigen Marktverhältnissen mit seinen crossmedialen Anbieterstrukturen angepassten und angemessenen Regulative zur Vielfaltsicherung geschaffen hat, sollten zumindest die vorhandenen Instrumente weiterhin genutzt werden, insbesondere in der Fusionskontrolle. Ist eine Fusion erst einmal vollzogen, weil etwa nach einer Veränderung von Prüfkriterien das Kartellamt nicht einmal die Möglichkeit zur Prüfung hatte, ist dies endgültig in dem Sinne, dass die Fusion nicht rückholbar ist.“

 

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)