„Aus wissenschaftlicher Sicht muss konstatiert werden, dass die geplanten Änderungen nicht angezeigt erscheinen, teilweise gar die Frage der Rechtmäßigkeit aufwerfen. Ein „konvergenter Jugendschutz“ wird durch sie nicht erreicht. Vielmehr besteht die Gefahr, dass einzelne Anpassungen zu großer Rechtsunsicherheit insbesondere für Laienanbieter von Telemedien führen, denen so das Risiko von Einschüchterungseffekten auf eine freie öffentliche Kommunikation innewohnen kann.“