Die Online-Videothek von ARD und ZDF wird nicht auf Werbung verzichten. Schließlich sei den Töchtern der Rundfunkanstalten erlaubt, bei der kommerziellen Verwertung ihrer Spielfilme, Serien und Dokumentationen alle Einnahmequellen zu nutzen. Man wolle, „dass auch nach Ablauf der gesetzlichen Verweildauern für die Mediatheken von ARD und ZDF unsere Zuschauer noch auf unsere Inhalte zugreifen können“, so WDR-Justiziarin Eva-Maria Michel gegenüber dem Handelsblatt.
Man würde keine Rundfunkgebühren für die neue Plattform einsetzen. ARD und ZDF hätten die Chance, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, da sie für die Programme „marktübliche Lizenzen“ zahlen müssen.
Während der Dreistufentests hatten die Sender jedoch nur sehr geringe Kosten für die Onlinerechte geltend gemacht. Seit Jahren ist es so, dass die Etats für viele der Spielfilme, Serien und Dokumentationen gedeckelt sind, den Produzenten einerseits ein höherer Eigenanteil, andererseits ein höhere Rechteanteil abverlangt werden. Es gibt kaum vollfinanzierte Auftragsproduktionen. Wenn ARD und ZDF nun über ihre kommerziellen Töchter eine eigene Online-Mediathek etablieren, dann können sie auch die Bedingungen diktieren – zumal, wenn sie keine Konkurrenz haben. Fraglich ist, ob durch die zusätzliche Verwertung so viele Mittel in die Sender fließen, dass die Rundfunkgebühr gesenkt werden kann. Es gibt viele sendereigene Unternehmen, deren Ausschüttung an die Sender eher symbolisch ist.
Das Kartellamt hatte im März dieses Jahres RTL und Pro7Sat1 untersagt, eine solche gemeinsame Video-on-Demand-Plattform zu gründen. „Die Kartellbehörde war der Auffassung, dass dies das ‚nach wie vor bestehende marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken‘“, meldete das Handelsblatt.
Die Fusionskontrolle für die ARD-ZDF-Online-Mediathek läuft bis zum 28. November.