Ein neues EU-Gesetz soll Whistleblower vor Repressalien schützen, wenn sie Missstände aufdecken. Bei der nun anstehenden Umsetzung in deutsches Recht muss die Bundesregierung nachbessern und Lücken schließen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem Gutachten.
Über 50 Ergebnisse und Empfehlungen für die Umsetzung der EU-Richtlinie enthält das DGB-Gutachten. Zu den wichtigsten gehören:
- Um die Vorgaben der Richtlinie rechtssicher und effektiv umzusetzen, sollte ein eigenständiges, klar strukturiertes Whistleblower-Gesetz geschaffen werden.
- Der Schutz dieses Gesetz sollte auf nationale Sachverhalte erstreckt werden.
- Whistleblower sind generell dann zu schützen, wenn sie schwerwiegende Missstände melden, deren Meldung oder Offenlegung im öffentlichen Interesse ist.
- Der Schutz der Whistleblower vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien ist durch effektive Regelungen auszugestalten, einschließlich einer Beweislastumkehr zugunsten von Whistleblowern und verschuldensunabhängiger Schadenersatzansprüche.
- Arbeitnehmer haben nach der Richtlinie in jedem Fall das Recht, sich unmittelbar an eine externe Stelle zu wenden. Eine vorherige Meldung an die intern einzurichtenden Kanäle muss immer freiwillig bleiben. Dies ist durch die Richtlinie vorgegeben sowie mit der Rechtsprechung des EGMR vereinbar und sinnvoll.
- Whistleblower sind zu schützen, wenn sie sich gutgläubig über das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen eines Verstoßes oder den notwendigen Umfang der Informationsbeschaffung und -weitergabe irren.
Gutachten: „Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht“ (online)