DGB-Gutachten: Bundesregierung muss beim Schutz von Whistleblowern nachbessern

Ein neues EU-Gesetz soll Whistleblower vor Repressalien schützen, wenn sie Missstände aufdecken. Bei der nun anstehenden Umsetzung in deutsches Recht muss die Bundesregierung nachbessern und Lücken schließen, fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund in einem Gutachten.

Über 50 Ergebnisse und Empfehlungen für die Umsetzung der EU-Richtlinie enthält das DGB-Gutachten. Zu den wichtigsten gehören:

  • Um die Vorgaben der Richtlinie rechtssicher und effektiv umzusetzen, sollte ein eigenständiges, klar strukturiertes Whistleblower-Gesetz geschaffen werden.
  • Der Schutz dieses Gesetz sollte auf nationale Sachverhalte erstreckt werden.
  • Whistleblower sind generell dann zu schützen, wenn sie schwerwiegende Missstände melden, deren Meldung oder Offenlegung im öffentlichen Interesse ist.
  • Der Schutz der Whistleblower vor arbeitsrechtlichen Sanktionen und sonstigen Repressalien ist durch effektive Regelungen auszugestalten, einschließlich einer Beweislastumkehr zugunsten von Whistleblowern und verschuldensunabhängiger Schadenersatzansprüche.
  • Arbeitnehmer haben nach der Richtlinie in jedem Fall das Recht, sich unmittelbar an eine externe Stelle zu wenden. Eine vorherige Meldung an die intern einzurichtenden Kanäle muss immer freiwillig bleiben. Dies ist durch die Richtlinie vorgegeben sowie mit der Rechtsprechung des EGMR vereinbar und sinnvoll.
  • Whistleblower sind zu schützen, wenn sie sich gutgläubig über das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen eines Verstoßes oder den notwendigen Umfang der Informationsbeschaffung und -weitergabe irren.

Gutachten: „Die Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht“ (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)