Man hatte mich im November nach Hamburg eingeladen, um dort auf einer Tagung über Community Media und deren Verankerung in Deutschland zu referieren. Hier nun die Zusammenfassung meines dort frei gehaltenen Vortrags.
Ich bin gebeten worden, meine Sicht auf Community Media in Deutschland darzulegen. Um meine Sicht, mein Herangehen besser zu verstehen, möchte ich zu Beginn kurz darlegen, was ich in den letzten 20 Jahren gemacht habe.
Es war im Jahre 1991. Ich studierte seit 1986 an der TU Dresden Informationstechnik/ Elektrotechnik. Dresden galt in der DDR als „Tal der Ahnungslosen“. Schließlich war es dort kaum möglich, West-Fernsehen oder West-Radio zu empfangen. So hatte ich über Jahre hinweg Jugendradio DT64 gehört. Im November hatten die Macher mit Dietmar Ringel ihren Intendanten selbst gewählt und das Programm geändert. Dadurch hatte es einen großen HörerInnenzuwachs in Ost und West. Mehr als 1 Millionen Hörerinnen und Hörer hatte es täglich. Die große Reichweite kam auch deshalb zustande, weil abends viele verschiedene Wort- und Musikspezialsendungen liefen. Für mich wurde das Programm zum Begleiter durch den neuen Alltag, für viele wurde es zum Sozialarbeiter, der die neue Welt erklärte.
Doch trotz der großen Resonanz sollte das Programm keine Zukunft haben. Im Einigungsvertrag war festgelegt worden, dass der Rundfunk der DDR aufzulösen ist, wenn er nicht durch andere – private oder öffentlich-rechtliche – Sender übernommen wird. Doch die Politik hatte kein Interesse an einer Ost-ARD. Und private Sender hatten keine Chance, DT64 zu übernehmen, da die einzelnen Länder sich Mediengesetze schufen und Lizenzen für private Sender nur länderweise vergeben wurden.
Doch viele wollten ihr Radio behalten. Im Frühsommer 1991 gründeten sich die ersten Freundeskreise – nach einem halben Jahr waren es über 80. In Dresden fingen wir an, Unterschriften zu sammeln. Am Jahresende hatten über 300.000 Menschen für den Erhalt des Senders unterschrieben. Wir sprachen mit Medienpolitikern, die schickten uns zum neugegründeten MDR. Dessen Intendant verwies uns an die neugegründete Landesmedienanstalt. Und von dort schickte man uns wieder zur Sächsischen Staatskanzlei. So wurde uns schnell klar: wir müssen uns mit Gesetzen beschäftigen, die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunk lesen, wenn wir wissen wollen, wer in der Verantwortung steht. Wir müssen Aktionen machen, wenn wir im Gespräch sein wollen.
So organisierten wir Demonstrationen und Mahnwachen, machten DT64 zum Gegenstand von Landtagssitzungen und fuhren nach Bonn vor den Bundestag. Und als dies alles noch nicht geholfen hatte, besetzten wir Staatskanzleien. Innerhalb weniger Monate lernten wir so, wie Politik funktioniert. Dies war mein Chrashkurs in der „Schule der bundesdeutschen Demokratie“
DT64 wurde zum 1. Januar 1992 übernommen, vom MDR. Der MDR gewann dadurch ein Jugendprogramm, das er später umbenannte und das noch heute unter dem Namen MDR SPUTNIK sendet. Die Freundeskreise organisierten einen Hörerklub. Dieser hatte über 5.500 Mitglieder. Der Hörerklub organisierte Hörertreffen. Über 500 Hörerinnen und Hörer kamen, um u.a. mit den Programmmachern über das Programm wie auch die Zukunft zu diskutieren. Der Dresdner Freundeskreis-Verein, dem ich angehörte, baute ein Jugendmedienzentrum auf, in dem Radio-, Video-, Foto-, Zeitungs- und Internetlehrgänge stattfanden. Die Sputnik-Spitze reduzierte schon 1993 die Unterstützung und baute einen eigenen Hörerklub auf. Fördergelder der Jugendarbeit wurden ab 1994 zusammen gestrichen. So endete die einmalige Zusammenarbeit, der Austausch zwischen Hörern und Machern. Er wurde auf das übliche Maß gestutzt.
In dieser Zeit hatte ich auch die ersten Erfahrungen mit Freien Radios. In Sachsen hatten sich einige Initiativen gefunden, eine starke gab es in Dresden. Doch es war nicht leicht, Lizenzen und Sendezeiten zu erhalten. Für die CDU, die die absolute Mehrheit im Parlament hatte, galten die freien Radios als „links“. Die wollte man nicht unterstützen oder gar fördern. Und so füllen die Auseinandersetzung des Dresdner freien coloRadios mit der Landesmedienanstalt einige Ordner. Wenn man die Situation heute rückblickend sieht, dann kann man feststellen, dass es mehr Sender (drei) und mehr Sendezeit gibt. Doch drei Sender in drei Großstädten – Dresden, Leipzig und Chemnitz – ist in einem Flächenland nicht viel. So können nicht einmal 1,5 von 4,3 Mio. Einwohnern erreicht werden. Die Finanzierung ist heute prekärer als früher, alte Vereinbarungen wurden aufgelöst bzw. nicht fortgesetzt. So stieg APOLLO, ein Gemeinschaftsprojekt aller privaten sächsischen Radioanbieter, aus der Finanzierung der freien Radios aus, obwohl die erste Lizenzerteilung gerade daran geknüpft war. (Apollo wurde von ihnen gegründet, um die Lizenzerteilung an Klassikradio zu verhindern.) Die Landesmedienanstalt sieht sich hier nicht in der Pflicht, weil der Gesetzgeber ihr keine entsprechende Pflicht auferlegt hat. Die Möglichkeit aus dem Rundfunkstaatsvertrag, dass die Landesmedienanstalt Rundfunkgebührengelder zur Förderung nichtkommerziellen Rundfunks einsetzen darf, wurde bis heute nicht in sächsisches Länderrecht umgesetzt.
In Nordrhein-Westfalen wurde im Jahre 2003 Helmut Volpers beauftragt, den Bürgerfunk zu „untersuchen“. Damals gab es 18.000 Aktive. In der Untersuchung ging es auch um die Qualität der Angebote. Dies hatte dann bei einer Novellierung des Gesetzes zur Folge, dass die Minutenförderung in Projektförderung verändert wurde. Schon damals wurde darauf hingewiesen, dass dadurch viele der Bürgerfunkprojekte Probleme bekommen werden. Schließlich hat man bei einem normalen, regelmäßigen Sendebetrieb Fixkosten, die man nicht durch Projekte abdecken kann. Die Folge? Von den 150 Bürgerfunksendern gab es im Jahre 2010 noch 75. Die Sendezeit wurde von einstmals 19 bis 22 Uhr auf 21 bis 22 Uhr reduziert.
Diese zwei Beispiele zeigen: die Landesmedienanstalten verstehen sich vor allem als Sachwalter der lizensierten privaten Anbieter. Ihnen geht es nicht um Medienvielfalt. Dies zeigt sich auch daran, dass die Sender kaum Strafen zu erwarten haben, wenn sie Lizenzauflagen, wie z.B. den Wortanteil nicht einhalten. Zum Teil fließen Mittel aus den Landesmedienanstalten an die privaten Anbieter, werden diese versteckt gefördert. Dabei sind dies Gebührenmittel. Wer diese nutzt, sollte auch höheren Anforderungen gerecht werden. Zumal das Bundesverfassungsgericht in keinem seiner Urteile dargelegt hat, dass der private Rundfunk vollkommen frei wäre. Der Rundfunk hat für das Bundeverfassungsgericht keine Freiheit „an sich“, sondern eine „dienende“ Funktion. Er soll der Demokratie dienen und dies dadurch, dass er einen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung leistet. Von dieser Aufgabe spricht das Bundesverfassungsgericht den privaten Rundfunk nicht frei!
Wie sind nun Community Media in Deutschland verankert? Ein einfacher Zahlenvergleich macht es deutlich. Es gibt in Deutschland 35 nichtkommerzielle Radios, aber 69 öffentlich-rechtliche Radiosender und 22 Fernsehsender. Der private Rundfunk zählt über 220 Anbieter.
Oftmals wird gesagt, dass kein Geld da ist. Die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr lagen im Jahr 2009 bei 7,54 Mrd. Euro. Vor 10 Jahren, im Jahre 1999, waren es 5,8 Mio. Euro. Davon erhalten die Landesmedienanstalten einen Anteil. Früher waren es einmal zwei Prozent. Nun sind es weniger, weil der Landesgesetzgeber die mittel teilweise in andere Bereiche wie die Filmförderung umleitet. Derzeit bekommen sie 140 Mio. Euro dafür, private Sender zu beaufsichtigen, die sich am Markt finanzieren sollen. So war es ihr ursprünglicher Auftrag, der jedoch von Jahr zu Jahr ausgeweitet (kulturelle Filmförderung, Medienpädagogik, Forschung, Studien, Ausbildung, Weiterbildung) wurde, damit sie noch etwas zu tun haben.
Für die deutsche Filmförderung auf Bundes- und Landesebene stehen jährlich über 300 Mio. Euro zur Verfügung. Es werden Produzenten gefördert, obwohl die mit ihren Filmen Gewinne machen, aber nur einen Teil der Fördermittel zurückzahlen. Dies zeigt: wenn der politische Wille vorhanden ist, ist auch das Geld da.
Ist etwa die EU dagegen? Haben sich das Europäische Parlament, die Europäische Kommission gegen diese Förderung, gegen Community Media ausgesprochen? Geht sie hier etwa gegen Subventionen vor?
Nein. Im Falle der Community Media hat man die EU an seiner Seite. Dies möchte ich etwas ausführlicher darstellen. Am 26. Februar 2009 forderte der Ausschuss für Kultur und Medien des Europaparlaments in einem „Bericht über den aktiven Dialog mit den Bürgern über Europa“ (2008/2224(INI)) die Europäische Kommission, „das über „Europe by Satellite“ (EbS) zugängliche audiovisuelle Material durch eine Vernetzung mit lokalen TV-Sendern und Bürgermedien, die sich für den Erhalt solchen Materials zur Ausstrahlung interessieren, besser zu nutzen, um so eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen.“ Sicher, dies kann man als Eigeninteresse werten.
In einem Bericht desselben Ausschusses zur „Medienkompetenz in der digitalen Welt“ (2008/2129(INI)) stellte dieser am 24. November 2008 fest, „dass neben den Politikern und den Medienmachern, den Rundfunk- und Fernsehanstalten und den Medienunternehmen vor allem die kleinen Einrichtungen vor Ort wie zum Beispiel Bibliotheken, Volkshochschulen, Bürger-, Kultur- und Medienzentren, Fort- und Weiterbildungsstätten und die Bürgermedien aktiv zur Förderung der Medienkompetenz beitragen können.“ Sicher, hier werden die Bürgermedien noch als Mittel zum Zweck gesehen, die Medienkompetenz zu fördern.
Derselbe Ausschuss hatte schon zuvor am 10. Juli 2008 in einem „Bericht über Medienkonzentration und –pluralismus in der Europäischen Union“ (2007/2553(INI)) „einen verantwortungsbewussten Einsatz sämtlicher neuer Technologien, z.B. mobiles Fernsehen als Plattform von kommerziellen, öffentlich-rechtlichen und Bürgermedien“ befürwortet. Nun kann man darauf verweisen, dass hier die Bürgermedien nur mit dazu dienen sollen, mobiles Fernsehen durchzusetzen. Allerdings fordert man in dem Bericht zugleich, „hochwertige öffentlich-rechtliche Sendeanstalten zu unterstützen, die eine echte Alternative zum Programmschema der kommerziellen Sender bieten können und die, ohne dass sie zwangsläufig um Einschaltquoten und um Werbeeinnahmen konkurrieren müssen, einen herausragenderen Platz in der europäischen Medienlandschaft einnehmen können als Stützen bei der Aufrechterhaltung des Medienpluralismus, des demokratischen Dialogs und des Zugangs aller Bürger zu qualitativ hochwertigen Inhalten.“ Der Ausschuss empfiehlt, „dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen so gestaltet und angewandt werden, dass die öffentlich-rechtlichen und Bürgermedien ihre Aufgabe in einem dynamischen Umfeld erfüllen können und gewährleistet wird.“
Schließlich hatte der Ausschuss schon in einem Bericht vom 24. Juni 2008 (2008/2011/(INI)festgehalten, „dass die Bürgermedien zum Medienpluralismus beitragen helfen, indem sie zusätzliche Ausblicke auf die Fragen bieten, die im Mittelpunkt einer bestimmten Interessengruppe stehen.“ Die Bürgermedien könnten „vor dem Hintergrund des Rückzugs oder der Nichtexistenz von öffentlichen und kommerziellen Medien in bestimmten – vor allem abgelegenen – Gebieten sowie der Tendenz der kommerziellen Medien, immer weniger lokale Inhalte anzubieten … die einzige Quelle für lokale Nachrichten und Informationen und die einzige Stimme lokaler Gemeinden sein.“
Eine hohe Qualität der Bürgermedien sei von entscheidender Bedeutung, damit diese ihr Potenzial ausschöpfen können. Ohne angemessene Finanzmittel könne es eine solche Qualität nicht geben. Die finanzielle Ausstattung der Bürgermedien ist sehr unterschiedlich, falle im Allgemeinen aber eher dürftig. Zusätzliche Finanzmittel und die Umstellung auf digitale Formate würde es den Bürgermedien erlauben, ihr innovatives Profil zu schärfen sowie neue und unverzichtbare Dienste bereitzustellen, die einen Mehrwert zu dem derzeitigen analogen Angebot bedeuten würden. Allerdings wird auch festgestellt, dass den Bürgermedien die nötige Unterstützung fehlt, um ihre Vertretung auf EU-Ebene und die Kontakte zu Entscheidungsträgern in der notwendigen Art und Weise ausbauen zu können.
Bürgermedien sollen nicht-kommerziell sowie unabhängig von staatlicher und lokaler Macht sein. Sie sollen „sich hauptsächlich Aktivitäten widmen, die für die Allgemeinheit und die Bürgergesellschaft von Interesse sind, klar definierte Ziele verfolgen, die immer auf einen sozialen Zugewinn ausgerichtet sind, und zum Dialog zwischen den Kulturen beitragen.“ Die Mitgliedsstaaten, so der Bericht, sollen „die Bürgermedien als eigenständige Gruppe neben den kommerziellen und öffentlichen Medien rechtlich“ anerkennen.
Und so ist klar: Die EU möchte Bürgermedien stärken. Sie will, dass Community Media gefördert werden. Geld ist in Deutschland da, um Community Media zu fördern. Doch es fehlt der politische Wille, dies konsequent zu tun. Was will die Politik? Geht es ihr um ein hohes intellektuelles Niveau im Land? Soll es eine breite kulturelle Vielfalt geben? Ist eine lebendige Demokratie erwünscht? Community Media könnten dies alles mit befördern. Doch sie werden nicht entsprechend gefördert, weil die Regierenden diese Ziele nicht verfolgen.
Alternative Medienangebote sind in der BRD entstanden, als sich gesellschaftliche Bewegungen in den etablierten Medien nicht wiederfanden. In der DDR entstanden sie zu deren Ende, als freier, unabhängiger Journalismus möglich war. Auch wenn es heute eine Vielzahl von Fernsehsendern, Radios, Zeitungen und Internetangeboten gibt, so ist doch festzustellen, dass in den lokalen und regionalen Kommunikationsräumen zumeist Monopole herrschen. Ein-Zeitungskreise sind keine Seltenheit. Radio und Fernsehen konzentrieren sich zumeist auf größere Verbreitungsgebiete.
Private Anbieter müssen sich über Werbung oder anderweitige Einnahmen refinanzieren. Sie sind also nicht unabhängig.
Der Rundfunk soll frei sein. Doch in seiner Freiheit, so sagt es das Bundesverfassungsgericht, hat er der Demokratie zu „dienen“. Er soll einen Beitrag zur öffentlichen Meinungs- und Willensbildung leisten. Es gibt immer mehr Angebote im Internet. Immer mehr Menschen nutzen diese. So steigt der Beitrag des Internets zur Meinungs- und Willensbildung. Dies ist u.a. ein Grund, warum der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch immer umfangreicher im Internet präsent sein darf.
Kommunikation, demokratischer Austausch finden auch auf lokaler und regionaler Ebene statt. Doch dort gibt es in Deutschland zumeist nur eine regionale Tageszeitung. Es gibt keine Konkurrenz. Es gibt weder mediale Vielzahl noch Vielfalt. Doch Demokratie braucht mediale Vielfalt wie die Luft zum Atmen.
Community Media bieten die Chance, die Vielzahl und die Vielfalt der Medienanbieter zu erhöhen. Wenn Medien die Aufgabe haben, der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und somit der Demokratie zu dienen, dann gibt es noch viel zu wenig Community Media. Ja, wenn man diese der Demokratie dienende Funktion ernst nimmt, dann sollte jede Gemeinde auch mindestens ein Community-Media-Angebot haben.