Bundesverfassungsgericht: Richterposition für Rundfunkrecht nachbesetzt

Beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist die Richterposition mit Zuständigkeit für Rundfunk- und Presserecht neu besetzt worden. Die im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts angesiedelte Position hat am 10. Juli die bisherige Universitätsprofessorin Ines Härtel angetreten. Sie war am 3. Juli vom Bundesrat zur Bundesverfassungsrichterin gewählt worden.

Beim Bundesverfassungsgericht hat nun mit Ines Härtel, 1972 in Staßfurt (Sachsen-Anhalt) geboren, erstmals jemand mit einer ostdeutschen Herkunft eine Richterposition inne. Härtel war zuvor ab 2014 Professorin an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt an der Oder (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungs-, Europa-, Umwelt-, Agrar- und Ernährungswirtschaftsrecht). Zusätzlich war sie Leiterin der 2019 an der Universität gegründeten Forschungsstelle für Digitalrecht. Dem im April 2018 gegründeten Digitalbeirat des Landes Brandenburg gehörte sie bis zum Jahr 2019 an.

Beim Bundesverfassungsgericht übernahm Ines Härtel nun Johannes Masings bisherige Zuständigkeiten. Dabei handelt es sich, wie aus der Geschäftsverteilung für den Ersten Senat hervorgeht, um das „Recht der freien Meinungsäußerung, Informations-, Rundfunk- und Pressefreiheit“. Hinzu kommen noch das „Allgemeine Persönlichkeitsrecht“, bestimmte Bereiche beim Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht sowie das Gebiet „Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollverfahren aus den genannten Bereichen ist im Ersten Senat somit jetzt Härtel berichterstattende Richterin.

In Masings Amtszeit wurden u.a. entschieden: die Verfahren zum BND-Gesetz (2020), zum BKA-Gesetz (2016), zur Vorratsdatenspeicherung (2010) sowie zum ZDF-Staatsvertrag (2014) und zum Rundfunkbeitrag (2018).

Volker Nünning, Medienkorrespondenz, 28.07.2020 (online)

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