16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Diskussion

 

Im Frühjahr diesen Jahres waren die Verhandlungen zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vertag worden. Es war geplant, dass die großen TV-Gruppen bei einer Annäherung an die kritischen Grenzwerte zur vorherrschenden Meinungsmacht (30% Marktanteil) künftig Maßnahmen zur Binnenpluralität ergreifen, und damit den drohenden Verkauf von Unternehmensteilen zu verhindern. Bonuspunkte sollte es zum Beispiel für die Ausweitung von Regionalfenstern, bei Drittsendezeiten für unabhängige Programmanbieter oder die Einrichtung eines Programmbeirates geben.

 

Doch insbesondere Sachsen wollte einen Weg finden, seine lokalen privaten Fernsehanbieter zu stärken und verlangte finanzielle Mittel für seine Lokalsender. Sachsen sah und befürchtete, dass regionale Programmfenster der großen Privatsender eine zu große Konkurrenz für die regionalen Sender im Lande sind. Deshalb wollte man einen Fonds zur Förderung lokaler Medien, in den die starken Privatsender einzahlen müssen, meldete im Frühjahr dwdl.

Als man an dieser Stelle nicht weiterkam, einigte man sich darauf, Gutachten in Auftrag zu geben. Nunmehr scheint man sich geeinigt zu haben. Wie epd medien meldete, sollen in Zukunft bis zu acht Bonuspunkte möglich sein, wenn die TV-Unternehmen freiwillig zusätzliche Drittfensterangebote ins Programm nehmen und in einen Fonds für die Finanzierung von Lokalsendern einzahlen. Die Punkte werden von dem Zuschaueranteil abgezogen, den ein Unternehmen mit allen ihm zugerechneten Programmen im Durchschnitt eines Jahres erreicht. Bei einem Anteil von 30 Prozent vermutet man „vorherrschende Meinungsmacht“. Bei einer starken Stellung des Unternehmens im Pressebereich ist dies bei 25 Prozent der Fall.

 

Bis zu zwei weitere Bonus-Prozentpunkte soll es demnächst dafür geben, wenn RTL bzw. Sat 1 Regionalfenster auch in den Bundesländern ausstrahlen, in denen sie bislang noch keine solchen Magazine senden. Das trifft auf die ostdeutschen Bundesländer und das Saarland zu. Diese Bonuspunkte sollen auch erreicht werden können, wenn RTL bzw. Sat 1 Regionalfonds in diesen Ländern finanzieren, aus dem dann Lokal- und Regionalfernsehanbieter gefördert werden können. Ein weiterer Bonus-Prozentpunkt soll dafür angerechnet werden können, wenn RTL bzw. Sat 1 Drittanbietern mehr Sendezeiten einräumen als heute. Ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Privatsender die dann zusätzlich möglichen Bonuspunkte erhalten, darüber soll künftig die KEK aufgrund der Ausgestaltung und des Umfangs der Aktivitäten entscheiden.

 

Die Funkkorrespondenz beschreibt die Vergabe der Bonuspunkte genauer. „Bis zu zwei weitere Bonus-Prozentpunkte soll es demnächst dafür geben, wenn RTL bzw. Sat 1 Regionalfenster auch in den Bundesländern ausstrahlen, in denen sie bislang noch keine solchen Magazine senden. Das trifft auf die ostdeutschen Bundesländer und das Saarland zu. Diese Bonuspunkte sollen auch erreicht werden können, wenn RTL bzw. Sat 1 Regionalfonds in diesen Ländern finanzieren, aus dem dann Lokal- und Regionalfernsehanbieter gefördert werden können. Ein weiterer Bonus-Prozentpunkt soll dafür angerechnet werden können, wenn RTL bzw. Sat 1 Drittanbietern mehr Sendezeiten einräumen als heute.“ Daraus wird deutlich, dass man zwischen der Einzahlung in den Regionalfonds und der Ausstrahlung eines Regionalfensters wählen kann.

 

Somit kann man nicht davon ausgehen, dass mit dieser Lösung die regionalen Fernsehsender gestärkt werden. Schließlich können die großen Sender eigene Regionalprogramme anbieten, statt in den Fonds einzuzahlen. Zumal man ja noch nicht weiß, in welcher Höhe die Sender in den Fonds einzahlen werden und wie die Gelder dann verteilt wurden. Und – während es im Frühjahr noch danach aussah, dass die RTL-Gruppe diese Grenze bald erreichen wird, hat man sich jetzt doch wieder davon entfernt.

 

Zugleich wollen Medienpolitiker ermöglichen, dass Medienkonzerne Sender trotzt „vorherrschender Meinungsmacht“ übernehmen dürfen. Eine solche Genehmigung könne erteilt werden, wenn bei der betreffenden Übernahme die „Vorteile für die freiheitliche Medienordnung überwiegen“, teilte die Mainzer Staatskanzlei laut Funkkorrespondenz mit. Die zwölfköpfige KEK könne eine Sondererlaubnis mit einer Drei-Viertel-Mehrheit beschließen. Doch welchen Vorteil hat dies für die freiheitliche Medienordnung, wenn ein Anbieter „vorherrschende Meinungsmacht“ hat? Ist dies kein Problem, solange dies ein deutsches Unternehmen ist? Schließlich ist diese Veränderungen eine Folge der Diskussionen aus der Zeit, als der Axel-Springer-Verlag die Pro7Sat1 Media AG übernehmen wollte. Dies war von der KEK Anfang 2006 untersagt worden war. Doch selbst die nun diskutierte Sondererlaubnis durch die KEK hätte nicht gereicht. Denn das Kartellamt verbot damals aus Wettbewerbsgründen die Übernahme.

 

Auf Grundlage dieser Vereinbarungen wird nun der 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag erarbeitet. Er soll den Regierungschefs zu ihrer nächsten Jahreskonferenz im Oktober 2013 vorgelegt werden. Im Frühjahr 2014, nach einer Information an die Landtage, wollen die Ministerpräsidenten den novellierten Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnen. Daran würde sich das Ratifizierungsverfahren in den Landtagen starten.

 

Die Rundfunkkommission der Länder diskutierte auch die Struktur der Digitalkanäle von ARD und ZDF. ARD und ZDF seien gebeten worden, bis April 2013 ein neues Konzept vorzulegen, so die Funkkorrespondenz.

 

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)