Zudem halte ich es für sinnvoll, noch einmal ganz grundsätzlich über die Zusammensetzung der Gremien zu sprechen. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sendet inzwischen an einigen Teilen der Bevölkerung mehr oder minder vorbei, und damit meine ich vor allem, aber nicht nur, die „jüngeren Zielgruppen“. Die Gremien sind zwar mittlerweile, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im ZDF-Urteil entsprechend, staatsfern und ‚bunt‘ aus Vertreterinnen und Vertretern vielerlei gesellschaftlicher Gruppen zusammengesetzt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Gremienmitglieder in der Regel den oberen Hunderttausend unserer Gesellschaft angehören, und das merkt man. Somit stellen diese Gremien keinen auch nur ansatzweise repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung dar, die von den Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks doch möglichst vollständig erreicht werden soll. Durch lediglich beratende Publikumsbeiräte werden sich die Angebote nicht wesentlich für einen breiteren gesellschaftlichen und generationenübergreifenden Diskurs öffnen lassen. Ich meine daher, wir sollten sehr weitgehende Schritte erwägen, um eine halbwegs bevölkerungs-repräsentative Zusammensetzung der Rundfunkräte zu erreichen – bis hin zu Losverfahren.
Malte Krückels, medienpolitik.net, 17.1.2023 (online)