Zitiert: Zeitleiste der Auftragsreform

Dabei sollen die Rundfunkreferenten auch erste Vorschläge dazu erarbeiten, wie der Medienstaatsvertrag geändert werden müsste, um die Reformpläne umzusetzen. Auch soll ein Zeitplan dazu vorgelegt werden, der ermöglicht, dass über eine Staatsvertragsnovelle die Reformmaßnahmen der ersten Phase bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.

Auf Basis dieser Vorarbeiten plant die Rundfunkkommission dann, den Ministerpräsidenten der Bundesländer „im Oktober 2021 einen Entwurf staatsvertraglicher Regelungen zu Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorzulegen“. Der Staatsvertragsentwurf soll zuvor mit ARD, ZDF und Deutschlandradio erörtert werden.

Volker Nünning, medienkorrespondenz.de, 29.03.2021 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)