Dabei sollen die Rundfunkreferenten auch erste Vorschläge dazu erarbeiten, wie der Medienstaatsvertrag geändert werden müsste, um die Reformpläne umzusetzen. Auch soll ein Zeitplan dazu vorgelegt werden, der ermöglicht, dass über eine Staatsvertragsnovelle die Reformmaßnahmen der ersten Phase bis zum 1. Januar 2023 in Kraft treten können.
Auf Basis dieser Vorarbeiten plant die Rundfunkkommission dann, den Ministerpräsidenten der Bundesländer „im Oktober 2021 einen Entwurf staatsvertraglicher Regelungen zu Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorzulegen“. Der Staatsvertragsentwurf soll zuvor mit ARD, ZDF und Deutschlandradio erörtert werden.
Volker Nünning, medienkorrespondenz.de, 29.03.2021 (online)