Wer als Talkshow-Gast oder Experte an einer ZDF-Sendung teilnimmt, bekommt vom Sender einen „Mitwirkendenvertrag“. Und seit Kurzem mit etwas Pech zusätzlich eine „Anlage zu den Sanktionsbestimmungen“. Es ist die Art Kleingedrucktes, das man höchstens überfliegt, bevor man es akzeptiert. Dabei ist der Inhalt bemerkenswert und problematisch.
Man muss sich aufgrund der Anlage verpflichten, „weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC oder anderer zuständiger Behörden“. OFAC ist das amerikanische Office of Foreign Assets Control, das im Auftrag des US-Finanzministeriums Ziele für mögliche Sanktionen recherchiert und sie umsetzt.
Die OFAC-Listen machten kürzlich Schlagzeilen, weil die Regierung von Donald Trump im Dezember auch Richter und Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs auf sie gesetzt hat. […]
Die Vorgaben des ZDF sind so weitreichend formuliert, dass sie allem Anschein nach nicht nur die problematischen US-Listen, sondern sämtliche internationale Sanktions- oder „Terrorlisten“ umfassen, also im Zweifel auch solche etwa von Staaten wie Russland oder China.
Stefan Niggemeier, sueddeutsche.de, 30.03.2026 (online)

