Insgesamt ergeben sich aus den Reformansätzen der Länder bis 2028 keine wesentlichen Ersparnisse. Dabei wäre laut KEF sogar eine schnelle Beitragsreduzierung möglich – wenn bestimmte Leistungen nicht mehr durch den Rundfunkbeitrag finanziert, sondern etwa auf staatliche Haushalte umverteilt würden. Es geht um die Kosten für Beitragsbefreiungen aus sozialen Gründen und für Nebenwohnungen (1,31 Euro pro Beitragszahlender), die Finanzierung der Landesmedienanstalten, die den privaten Rundfunk kontrollieren (35 Cent) und die 21 Klangkörper der Sender, also Orchester, Big Bands oder Chöre (21 Cent). Sie machen von den aktuell monatlich 18,36 Euro Rundfunkbeitrag gemeinsam immerhin 1,87 Euro aus. Der Gesetzgeber könnte so eine Neuzuordnung „jederzeit mit unmittelbar beitragsreduzierender Wirkung“ umsetzen, schreibt die KEF.
Aurelie von Blazekovic, sueddeutsche.de, 08.10.2024 (online)