Zitiert: Wenn die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kein gutes Geschäft mehr ist

Das Medienhaus Ringier soll für eine rechtswidrige Kampagne gegen eine Schweizer Kommunalpolitikerin zahlen. Ein mögliches Urteil könnte wegweisend sein. Denn es geht nicht nur um einen symbolischen Betrag, sondern um alle Gewinne, die mit den Artikeln erzielt wurden. Die Klägerin hofft auf abschreckende Wirkung, das Unternehmen warnt vor Folgen für die Medienfreiheit […]

Spiess-Hegglin kämpft dafür, dass mit Medienopfern kein Geld mehr gemacht werden kann. Das ist auch hierzulande ein Wunsch, den viele teilen, die es schwer hinzunehmen finden, dass der Preis dafür, die Rechte von jemandem zu verletzen, regelmäßig nicht so hoch ist wie der Gewinn, der dadurch erzielt wird. In der Schweiz ist die Gesetzeslage besonders günstig, um das durchzusetzen. […]

Wenn der „Blick“ dazu verurteilt wird, die Gewinne herauszugeben, die er mit diesen unzulässigen Artikeln gemacht hat, ist das ein Meilenstein.

Stefan Niggemeier, uebermedien.de, 30.10.2024 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)