„Offenkundig beachten die Sicherheitsdienste die ihnen durch Verfassungsnormen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gesetzten Grenzen nicht. Sie wollen nach Stand der neuesten Technik alles wissen und erklären das, wie sie und was sie so zu Tage fördern, umstandslos zum Staatsgeheimnis. Sie stellen sich damit in die Tradition des deutschen Obrigkeitsstaats und verwechseln ihr Amt mit dem Gemeinwohl, das es zu schützen gilt. Die Autoren von Netzpolitik dagegen operieren nach Maßgabe neuer Traditionen. Die Normen der neuen Tradition entsprechen dem zivilgesellschaftlichen Verständnis der neuen Technologien und ihrer verantwortlichen Nutzung. Sie entwickeln die Normen weiter, wie sich die Gesellschaft über sich selbst informiert. Sie stehen und handeln damit in der Tradition der im Grundgesetz niedergelegten Grundrechte. Die Tradition, in der das Bundesamt für Verfassungsschutz handelt, verrät dagegen Geist und Wortlaut der Verfassung. Sie verrät die Verfassung, die sie zu schützen beauftragt ist.“
Hans Hütt, Zeitonline, 4.8.2015
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