Vor der Konferenz der Ministerpräsidenten hatte es sogar noch geheißen, Sachsen-Anhalt wolle gegen die Beitragsanhebung stimmen. Dem Vernehmen nach wurde Haseloff aber dazu gebracht, von einer Ablehnung abzusehen, nicht zuletzt weil in einem solchen Fall rechtlich unklar gewesen wäre, ob dann das weitere Verfahren zur geplanten Rundfunkbeitragsanhebung noch hätte durchgeführt werden können. In der Ministerpräsidentenkonferenz müssen Beschlüsse zu Rundfunkangelegenheiten einstimmig gefasst werden, damit sie wirksam werden. Eine Enthaltung, so heißt es, stelle letztlich die Einstimmigkeit nicht grundsätzlich in Frage, so dass das weitere Verfahren in Gang gesetzt wurde. …. Dreyers Amtskollege Haseloff wird die Staatsvertragsnovelle vermutlich nur unterschreiben, wenn die Anstalten bis Juni eine einigermaßen konkrete Selbstverpflichtung mit weiteren Sparmaßnahmen abgeben. Der sächsische Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) äußerte sich nach der Ministerpräsidentenkonferenz laut einer Pressemitteilung seiner Staatskanzlei am 12. März ebenfalls zu einer solchen Selbstverpflichtung durch die Anstalten: Um den Reformprozess bei den Sendern „auch in den kommenden Jahren fortzuführen, haben die Ministerpräsidenten den Intendanten eine Selbstverpflichtung aufgegeben“. Außerdem, so Kretschmer, hätten „die mitteldeutschen Bundesländer die klare Erwartung formuliert, dass es vor Ratifizierung des Staatsvertrags eine belastbare Zusage für eine weitere Gemeinschaftseinrichtung der Anstalten in Mitteldeutschland geben muss“.
Damit ist gemeint, dass die ARD, eventuell zusammen mit dem ZDF, bestimmte Gemeinschaftseinrichtungen in das Sendegebiet des Mitteldeutschen Rundfunks verlagert.
Volker Nünning, Medienkorrespondenz, 27.03.2020 (online)